Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 202

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn Kollege Kopf dann noch sagt: Na ja, mit diesem Antrag, den wir da eben herausgeschunden haben, können wir ja das Wasser ohnehin weiter privatisieren!, dann wissen Sie, welch Geistes Kind dieser Antrag ist. Daher werden wir, im Gegensatz zu anderen Oppositionsparteien, diesem Regierungsantrag, der mehr als schwächelt, mit Sicherheit nicht zustimmen, weil es wesentlich bessere gibt – letztlich den vom BZÖ –, in denen auch von der EU entsprechende Maßnahmen eingefordert werden. – Das sei einmal als Einleitung gesagt, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Zur Konzessionsvergabe, zur Richtlinie selbst: Selbstverständlich wird niemand zur Privatisierung gezwungen, das hat auch niemand von der Opposition behauptet, das ist überhaupt nicht das Thema. Aber Sie von der SPÖ und auch von der ÖVP wissen schon, dass der Wassermarkt auf europäischer Ebene ein dreistelliger Milliarden­markt ist. Ich sage einmal, vielleicht taucht wieder einmal irgendwo ein Video auf, in dem sich jemand dazu bekennt, dass er dafür intervenieren wird, dass man diesen Markt vielleicht etwas lockert. – Ich will niemandem etwas unterstellen, aber ich bin schon gespannt, wie das noch weitergehen wird. Die Bürger sind hier nämlich sensibel, und sie denken hier anders. Ich glaube, dass der Souverän, das Parlament und auch die Parlamentarier auf europäischer Ebene den Bürger vertreten müssen, nicht die Konzerne, nicht die Lobbyisten und nicht die Banken und die Spekulanten. (Beifall beim BZÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Intention der Richtlinie, mehr Trans­parenz in der Vergabe zu schaffen, ist vom Grundsatz her ja nicht falsch. Die Frage ist, ob man damit nicht das Kind mit dem Bade ausschüttet, denn ich sage Ihnen eines: Bei 5 Millionen € eine Schwelle einzubauen, das heißt in Wirklichkeit, dass man Gemeinden in der Größenordnung ab 10 000 Einwohnern dazu verpflichtet, in Zukunft europaweite Vergabeverfahren für Konzessionen durchzuführen.

Wissen Sie, was das bedeutet? Haben Sie schon einmal probiert, sich bei einem Vergabeverfahren in dieser Größenordnung mit Rechtsabteilungen von internationalen Konzernen anzulegen? Da haben Sie einen langen Rechtsstreit. Das bringen Sie auf Gemeindeebene gar nicht zusammen. Das also muten wir den Gemeinden zu! Und darum sagen auch die Gemeinden zu Recht: Mit uns nicht!

Es ist ja, liebe Kollegen von der ÖVP, nicht einmal geklärt, ob es noch zulässig sein wird, Gemeindeverbände zu gründen, wenn man die Wasserver- und -entsorgung auslagert. Auch das ist noch offen, das gilt es noch zu klären. All das sind Dinge, die auch von der rechtlichen Seite noch durchleuchtet gehören. Daher denken wir schon, dass man damit dem ländlichen Raum massiven Schaden zufügen und damit auch Arbeitsplätze gefährden würde. Im Übrigen: Dass 80 Prozent, 90 Prozent der Bürger laut Umfragen das Wasser nicht privatisieren wollen, sagt ja auch einiges aus.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die negativen Beispiele Portugal und Griechenland wurden bereits genannt. Dort hat die Kommission darauf bestanden, auch die Wasserversorgung zu privatisieren, um Einnahmen zu lukrieren, mit der Folge, dass die Gebühren massiv gestiegen sind, sich verdoppelt, verdreifacht, vervierfacht haben, die Qualität des Wassers gesunken ist, die Leitungen mit irgendwelchen zugelassenen Chemikalien vollgepumpt wurden, damit sie länger verwendet werden können, aber in Wirklichkeit hat man dort nichts investiert.

Es geht nur darum, dass man gemeinschaftliches Gut privatisiert, Gewinne abschöpft, und wenn alles kaputt und hinüber ist, dann soll es der Staat teuer wieder zurück­kaufen und dann kann man es mit den Gebühren der Bürger wieder aufbauen. Wir sagen: Wir haben bereits genug gezahlt, wir wollen das nicht haben. (Beifall beim BZÖ.)

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite