Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 203

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Das unselige Schauspiel der Regierung habe ich heute bereits angeführt. Kollege Hahn hat in der Kommission bedingungslos zugestimmt, Kollege Mitterlehner hat bedin­gungslos zugestimmt, aber der Gipfel ist wohl jetzt erreicht: Da gibt es einen Konflikt innerhalb der SPÖ – Kollege Weidenholzer kämpft ja gegen das Spekulations­verbot, auch auf EU-Ebene, Sie wollen es hier im Antrag nicht haben –, aber der größte Konflikt herrscht eigentlich zwischen SPÖ und ÖVP! Es kommt ja völlig klar zu Tage, was hier geschieht.

Wissen Sie eigentlich, Herr Staatssekretär, Herr Bundeskanzler Ostermayer (Staats­sekretär Dr. Ostermayer: Keine Amtsanmaßungen bitte!), dass derzeit in dieser De­batte Ihr Kollege von der Regierungsbank, Minister Mitterlehner, diese Weisung vom Kollegen Faymann an die Presse in Österreich verteilen lässt, wissen Sie das? Wissen Sie, mit wem Sie hier im Bett liegen? (Rufe beim BZÖ: Das ist ja ein Wahnsinn!) Tun Sie sich das an? Wir kennen die ÖVP, wir wissen, wie sie agiert und reagiert. Ich hoffe, Sie werden einmal aufwachen, aber rechtzeitig, denn sonst sind Sie nämlich nicht mehr da, wo Sie heute sitzen. (Beifall beim BZÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir befinden uns offenbar bereits mitten im Wahlkampf. Ich bin gespannt, wie die Wahlen in Kärnten und in Niederösterreich ausgehen werden, ob wir dann vorzeitig wählen werden, weil diese Regierung in Wirklichkeit nichts mehr zustande bringt. (Abg. Mag. Josef Auer: Genug geschwafelt!)

Das Einzige, das wir jetzt noch brauchen, ist ein gescheiter Antrag, mit dem wir auf der einen Seite mit der Verfassungsbestimmung hier die Hausaufgaben machen – nein zum Ausverkauf des Wassers – und auf der anderen Seite, was noch wichtiger ist – Kollege Bucher hat das bereits angeführt –, die Regierung beauftragen, auch auf europäischer Ebene massiv gegen diese Wahnsinns-Richtlinie und für den Schutz unseres weißen Goldes aufzutreten, denn wir haben schon genug gezahlt, ganz richtig! (Beifall beim BZÖ. – Abg. Mag. Josef Auer: Genug geschwafelt, hab ich gesagt!)

16.17


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Matznetter gelangt nun zu Wort. – Bitte. (Abg. Bucher: Oje, der Herr Ex-Staatssekretär!)

 


16.17.55

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staats­sekretär! Hohes Haus! Man hat ja das Gefühl, der Herr Bundeskanzler hat wirklich sachlich erläutert, was den Unterschied zwischen einer Regelung auf EU-Ebene, die das Verfahren betrifft, falls es eine Konzession gibt, und der Fragestellung, ob es möglich sein soll, dass in Österreich die Trinkwasserversorgung privatisiert wird, ausmacht. Das sind zwei völlig verschiedene Dinge. Dennoch gibt es hier den Versuch, diese zwei Dinge miteinander zu vermischen, und daher sollte man sich dem Unterschied noch einmal widmen.

Es ist ja selten so, dass ich Herrn Ing. Lugar in einer Frage recht geben muss, aber seine Erläuterung, warum eine Wasserversorgung ungeeignet ist, nach marktwirt­schaftlichen Kriterien privat geführt zu werden, ist Schulbuchweisheit. Dort, wo ich ein natürliches Monopol habe, kann ich nicht erwarten, dass die Kriterien der Markt­wirtschaft zu einer höheren Effizienz führen und dazu geeignet sind, die Versorgungs­bedürfnisse von Menschen zu befriedigen. Das wird das Wasser zweifelsohne betreffen, denn – da hat er recht – wenn es nur einen Anbieter gibt, noch dazu bei dem Gut, auf das ein Mensch nicht verzichten kann, kann das Wechselspiel zwischen Angebot und Nachfrage nicht funktionieren. Ein alleiniger Anbieter und ein Ver­braucher, der sich – aus Überlebensgründen – nicht entscheiden kann, kein Wasser zu konsumieren, wird nicht dazu führen, dass es zu einer Regelung kommt – gekauft und gegessen.

 


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