Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 216

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mun­gen bestimmte Geschäfte gemacht worden sind, die nicht zum Nutzen des Steuerzahlers waren.

Daher ist diese Dienstleistungsrichtlinie in Wirklichkeit eine Anti-Korruptionsbestim­mung, eine Anti-Korruptionsbestimmung im Sinne der Steuerzahlerinnen und Steuer­zahler, dass ordentlich mit dem Geld umgegangen wird, dass Angebote eingeholt werden und es einen geordneten Vergleich gibt und dass der Zuschlag transparent ist. (Abg. Kickl: Endlich greift die EU ein! Ist ja unglaublich!)

Gerade für die Grünen, die ja ein Anti-Korruptions-Volksbegehren gestartet haben, ist es ganz wichtig, sie müssten in Wirklichkeit für diese Dienstleistungsrichtlinie sein, weil ja diese Dienstleistungsrichtlinie eine Anti-Korruptionsrichtlinie ist, Frau Kollegin Brunner. Da wären Sie wirklich gut beraten, wenn Sie diesen Anti-Korruptions­bestim­mungen nähertreten würden. (Ironische Heiterkeit des Abg. Kickl. – Abg. Dr. Pirkl­huber:  schau ich mir an, was die zahlen!)

Da geht es nämlich nicht nur ums Wasser; es geht um die Energieversorgung, es geht um die Verkehrsversorgung, es geht um Postdienste. Es geht um viele Bereiche, die heute nämlich von vielen Gemeinden schon durch eigene Unternehmungen betrieben werden. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Pirklhuber. – Abg. Kickl:  dafür bekannt, dass sie den Kampf gegen die Korruption !) Dass dem so ist, zeigt ein Beitrag in der „Presse“ – Sie hätten nur am Wochenende die „Presse“ lesen müssen –, in dem Herr Schellhorn ganz klar schreibt, dass dieser inszenierte Skandal keiner ist.

Er schreibt, dass die Ausgliederung der Wasserwerke, dass die Ausgliederung von anderen Unternehmen gang und gäbe ist. Sie sind ja in Wien auch Teil der Regierung. Es ist ganz klar, dass Wien Kanal, nämlich das Abwassermanagement, zum Beispiel schon ein Cross-Border-Geschäft ist (Abg. Dr. Pirklhuber:  vor unserer Zeit! Lang vor unserer Zeit, das wissen Sie genau!), dass das gar nicht mehr im öffentlichen Auftrag erfolgt, sondern dass das schon nur mehr ein 100 Prozent Eigentum ist, Herr Kollege. Sie haben wahrscheinlich vergessen, dass Straßenbahnen bereits an amerikanische Trusts verkauft wurden und wieder zurückgeleast wurden – das haben wir auch im Kanalbereich.

Meine Damen und Herren! Dass in diesem Bereich von der Stadt Wien lukrierte Einnahmen zum Beispiel nicht an diejenigen zurückgegeben wurden, die das Wasser bezahlt haben, sondern in das allgemeine Budget hineingeflossen sind, ist ein Zeichen, dass wir nicht nur Kontrolle bei den Privaten brauchen. Wir brauchen die Kontrolle auch dort, wo öffentliche Anbieter unterwegs sind.

Wenn die Wassergebühren in Wien um 33 Prozent erhöht werden, die gesamten Ausgaben in Wirklichkeit aber durch Mehreinnahmen gedeckt sind, dann muss ich mir die Frage stellen, ob wir nicht auch danach trachten sollten, dass, wenn es gemeinnützige Anbieter gibt, auch nicht Gewinne gemacht werden dürfen, dass es auch nicht von einem Budgettopf in den anderen Topf verschoben werden darf.

Das hat der Rechnungshof bereits in seinem Bericht 2010 aufgezeigt und davon gesprochen, dass die erzielten Überschüsse im Bereich Kanal, Wasser und Abfall von 2005 bis 2007 in Wien alleine 390 Millionen € ausgemacht haben und nicht zweckgebundenen Rücklagen zugefügt worden sind.

Es kommt also, meine Damen und Herren, nicht nur darauf an, wer der konkrete Eigentümer ist, sondern es kommt immer darauf an, wie mit der Sache konkret umgegangen wird. Daher erwarte ich mir von jedem öffentlichen Anbieter, aber auch von jedem Privaten, der im Sinne des öffentlichen Anbieters tätig wird, dass mit derselben Qualität und mit demselben Anspruch vorgegangen wird: dass wir nämlich


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