Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 215

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Wir wollen die öffentliche Wasserversorgung in der Verfassung festgeschrieben haben (Beifall bei der SPÖ), und diejenigen, die das garantieren, das sind im Wesentlichen die Gemeinden oder die Verbände, die Genossenschaften, die zu 100 Prozent in öffentlichem Besitz sind. (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)

Mehr wollen wir nicht, und das wollen wir durchsetzen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

17.01


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Gerstl. – Bitte.

 


17.01.17

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Staatssekretär! Es ist schwer, wenn in manchen Bundesländern der Wahlkampf begonnen hat – nur so kann ich die Äußerungen des Kollegen Huber verstehen –, hier zu einer seriösen und ernsthaften Debatte zu kommen. Aber es hat schon ein bekannter Bürgermeister gesagt, dass Wahlkampf die Zeit fokussierter Unintelligenz ist, und ich glaube, mehr ist dem, was Sie gesagt haben, Herr Kollege Huber, nicht hinzuzufügen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Grosz: Wer war der Bürgermeister? – Zwischenruf bei der SPÖ.) Ich komme auf den Bürgermeister noch zu sprechen, später in meinen Ausführungen. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Grosz.)

Festzuhalten ist noch einmal, dass diese EU-Richtlinie für Dienstleistungs­konzes­sionen keinen Privatisierungszwang für die Wasserversorgung vorsieht. Ich glaube, da waren ja Vertreter aller Parteien in ihren Debattenbeiträgen einer Meinung; es war nur in den Auswüchsen immer eine andere Darstellung; es hat jeder versucht, hier eine öffentliche Meinung für sich zu gewinnen und den einen gegen den anderen aufzuwiegeln.

Das war die Unseriosität, die heute hier zutage getreten ist, denn diejenigen, die es sich näher angeschaut haben, wissen ganz genau, dass es da nicht um die Privatisierung des Wassers geht, dass es da nicht um einen Verkauf geht, dass es da auch nicht darum geht, dass der Verkauf in Zukunft verboten werden darf, sondern es geht hier – und da sind wir uns alle einig – um die Wasserqualität und die Sicher­stellung der Wasserversorgung und dass das durch die öffentliche Hand auch in Zukunft kontrolliert wird. Das ist, glaube ich, der ganz entscheidende Punkt. (Beifall bei der ÖVP.)

Dazu bekennen wir uns alle: zur Sicherstellung der Daseinsvorsorge.

Es ist mir auch besonders wichtig, eines noch einmal hervorzuheben, weil von einer Partei gesagt worden ist, es wäre der Versorgungsauftrag nicht gegeben. – Nein, dieser Versorgungsauftrag in den Gemeinden ist eindeutig den Gemeinden zuge­wiesen, und das ist im Europäischen Unionsvertrag sichergestellt. In Artikel 14 des Europäischen Unionsvertrages ist die Daseinsvorsorge von allen anderen marktwirt­schaftlichen Elementen ausgenommen, und diese Daseinsvorsorge wird in keiner Weise angegriffen, auch nicht mit dieser Richtlinie.

Was mit dieser Richtlinie aber gemacht wird, ist, dass in dem Fall, in dem eine Gemeinde sich dazu entschließt, das doch nicht im eigenen Auftrag zu tun, sondern es an ein Unternehmen auszulagern – irgendeinen öffentlichen Daseinsvorsorgebereich von einem österreichischen Unternehmen, von einem gemeindeeigenen Unterneh­men –, dass dieses dann an gewisse Vorgaben gebunden ist. (Zwischenruf des Abg. Mag. Gaßner.)

Warum soll es an bestimmte Vorgaben gebunden sein? – Weil es in der Vergangenheit natürlich dazu gekommen ist, dass in manchen Gemeinden mit einzelnen Unterneh-


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