Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 264

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‚1a. die gelieferten Güter in einem Drittstaat im Sinne von § 1 Abs. 3 nicht in Anlagen zur Energiegewinnung durch Kernspaltung oder in Anlagen auf dem Gebiet des Kernbrennstoffkreislaufes im Sinne von § 1 Abs. 1 Z 16 verwendet werden;‘“

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Durch diese Änderung könnte der Export von Gütern für den Bau von Atomkraftwerken unterbunden werden. Ich fordere Sie daher auf, unserem Antrag zuzustimmen. Wenn unser Antrag Zustimmung findet, werden wir auch der Regierungsvorlage in der abgeänderten Form zustimmen. Wenn wir gemeinsam konsequente Anti-Atompolitik machen wollen, dann bedeutet das große Zustimmung für unseren Antrag. – Ich warte darauf.

In diesem Sinne, vielen Dank. Und: Österreich braucht ein eigenständiges, starkes und engagiertes Umweltministerium. (Beifall bei den Grünen.)

19.57


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Christiane Brunner, Ruperta Lichtenecker, Freundinnen und Freunde zum Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regie­rungsvorlage (1937 d.B.): Bundesgesetz über die Einrichtung eines Sicherheitskontroll­systems, die Sicherung von Kernmaterial und Anlagen und über die Ausfuhrkontrolle zur Gewährleistung der friedlichen Verwendung der Atomenergie (Sicherheits­kontroll­gesetz 2013 – SKG 2013) (2065 d.B.).

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend das Sicherheitskontrollgesetz 2013 wird wie folgt geändert:

In Artikel II wird in §12 Abs. 3 folgende Z.1a. eingefügt:

„1a. die gelieferten Güter in einem Drittstaat im Sinne von §1 Abs. 3 nicht in Anlagen zur Energiegewinnung durch Kernspaltung oder in Anlagen auf dem Gebiet des Kernbrennstoffkreislaufes im Sinne von §1 Abs. 1 Z.16 verwendet werden;“

Begründung

Das Bundesverfassungsgesetz für ein atomfreies Österreich verbietet den Bau von Anlagen, die dem Zweck der Energiegewinnung durch Kernspaltung dienen. Atom­kraftwerke im Ausland sind aber ein anhaltendes Risiko. Die Folgen eines Super-GAU hätten erhebliche und unmittelbare Folgen für die Sicherheit, die Gesundheit der Menschen und die Umwelt auch in Österreich.

Daher setzt sich Österreich für den weltweiten Atomausstieg ein. Im März 2011 wurde der Gemeinsame Aktionsplan der österreichischen Bundesregierung: „Internationales Um­denken von der Kernenergie hin zu erneuerbarer Energie und Energieeffizienz“


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