beschlossen. Der Nationalrat hat im November 2012 mit dem Antrag 2059/E(A) einstimmig die Bundesregierung aufgefordert, sich weiterhin konsequent für einen raschest möglichen Ausstiegs aus der Kernenergie einzusetzen.
Dieses politische Ziel darf nicht von wirtschaftlichen Interessen unterlaufen werden. Die Beteiligung von österreichischen Unternehmen am Bau neuer Atomkraftwerke, Ausbauten von AKW oder laufzeitverlängernder Umbauten und Nachrüstungen, muss mit allen rechtlich zulässigen Mitteln unterbunden werden.
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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Steindl. 5 Minuten Redezeit sind wunschgemäß eingestellt. – Bitte.
19.57
Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Geschätzte Frau Kollegin Brunner, Sie wissen schon, dass es auch europarechtliche Vorschriften bezüglich dieses Sicherheitskontrollgesetzes gibt, das wir heute eben aufgrund der europäischen Vorgaben beschließen und somit also im Einklang mit den europäischen Bestimmungen handeln. Da sind wohl ausreichend Bestimmungen dargestellt, die Sicherheit bezüglich krimineller Atom- oder Kernenergie-Verwendungsmöglichkeiten bieten.
Im Wesentlichen möchte ich mich mit dem Außenwirtschaftsgesetz und mit den Abänderungen, die wir heute beschließen, beschäftigen. Es ist für Österreich und auch für die anderen europäischen Staaten eine wichtige Maßnahme, um einerseits die unbemerkten oder die teilweisen und mehrheitlichen Übernahmen zu kontrollieren, wenn es darum geht, kritische Bereiche in den einzelnen Mitgliedstaaten, also auch in Österreich zu kontrollieren. Kritische Bereiche sind beispielsweise die Versorgung der Bevölkerung, die Daseinsvorsorge, aber auch die innere und äußere Sicherheit für die Produktion von Kriegswaffen und dergleichen.
Es werden eben in diesem Bereich Erwerbungen durch einzelne Personen, juristische Personen oder Gesellschaften, die ihren Sitz nicht innerhalb der Europäischen Union oder der EWR-Länder oder der Schweiz haben, genehmigungspflichtig sein, wenn der Stimmrechtsanteil dann mehr als 25 Prozent beträgt.
Die Wirtschaftsbereiche insgesamt sind, wie gesagt, die innere und äußere Sicherheit, es sind auch die Sicherheitsdienste miteinbezogen, aber letztlich eben überwiegend der Betriebsbereich für die Daseins- und Krisenvorsorge. Insbesondere umfasst also dieser Bereich die Energieversorgung, die Wasserversorgung – gerade heute haben wir sehr häufig über Wasserversorgungsanlagen und Ausverkauf von Wasser gesprochen; da ist einmal mehr eine gesetzliche Bestimmung vorhanden, die diese Wasserversorgung als solche auch im europäischen Bereich im Speziellen regelt –, die Telekommunikation, Verkehrs- und Infrastrukturanlagen, Gesundheitswesen sowie die Aus- und Weiterbildung. Die Stimmrechte, wie gesagt, habe ich schon angesprochen.
Insgesamt doch ein wichtiges Gesetz, das die Unabhängigkeit der europäischen Staaten, in Österreich wesentliche Bereiche der Daseinsvorsorge und kritische Bereiche der Wirtschaft im Besonderen schützen sollte! – Besten Dank! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
20.01
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Abgeordneter Windholz. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.
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