Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 266

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20.01.38

Abgeordneter Ernest Windholz (BZÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Zu Tagesordnungspunkt 7, Sicherheitskontrollgesetz, und Tagesordnungspunkt 8, Außenwirtschaftsgesetz: Ich darf zum Sicherheitskontrollgesetz festhalten, dass das ein sehr wesentlicher Bereich ist. Der vorliegende Entwurf enthält ja zum Beispiel Rege­lungen über die Sicherheitskontrolle zur Überwachung der friedlichen Ver­wendung von Kernmaterial und relevanter Tätigkeiten, die Ausfuhrkontrolle von Kernmaterial, Nukleargütern, Sicherung und Objektschutz. Und wir haben auch die Meldeverpflichtung über Lagerorte von hochaktivem Abfall.

Es gab bei den Stellungnahmen und beim Verfahren auch gravierende Bedenken der Wirtschaftskammer; diese wurden weitestgehend ausgeräumt. Ich darf auch darauf verweisen, dass es in diesem Bereich angesehene, spezialisierte österreichische Unternehmen gibt, die solche Güter in nennenswerten Beträgen liefern. Wir sprechen von jährlichen Umsatzbereichen von 120, 130 Millionen € und mehr. Berechnungen von Wirtschaftsforschungsinstituten zufolge sprechen wir von ungefähr 1 000 Arbeitsplätzen. Das ist schon eine Größenordnung. Wir werden jedenfalls dieser Regierungsvorlage die Zustimmung geben.

Anders ist es beim Außenwirtschaftsgesetz. Da darf ich mich beim Vorredner, beim ÖVP-Abgeordneten Steindl, bedanken, der mich zu einer Besprechung mit Experten aus dem zuständigen Ministerium eingeladen hat. Mir wurde dort gesagt, es gibt diese Kritik der Europäischen Union in der Frage der genehmigungspflichtigen Bereiche. Das ist natürlich etwas Wesentliches, wenn ich da nur an die Energieversorgung, ins­besondere Erdgasversorgung oder Wasser denke, das heute schon entsprechend debattiert wurde.

Da gab es die Kritik, dass wir gewissermaßen zu viele Regelungen haben. Es wurde mir mitgeteilt, dass die Bereiche Krankenhäuser, Rettungswesen, Feuerwehrwesen, Katastrophenschutz, Verkehr, Bildungswesen herausfallen sollen. Ich habe dann einen Entwurf bekommen, da war das auch tatsächlich so vorgesehen, das hat man wieder abgeändert, und wir haben jetzt den Verkehr wieder dabei; statt Krankenhäuser, Rettungswesen und Bildungswesen heißt es eben jetzt Infrastruktureinrichtungen im Bereich der Aus- und Weiterbildung und des Gesundheitswesens. Das ist natürlich eine Frage der exakten Auslegung. Man könnte das aber jetzt noch weiter auslegen, dann würde das Argument, die Europäische Union möchte, dass weniger geregelt wird, genau zum Umgekehrten führen. So haben sich eben die beiden Regierungsparteien jetzt auf diesen Text zusätzlich geeinigt.

Was übrig bleibt: Es gab kein Begutachtungsverfahren, und ich glaube, Zeit wäre ausreichend da gewesen, da wäre es auf ein Begutachtungsverfahren jedenfalls nicht angekommen. Ich weiß, es ist ein schmaler Ritt, aber in diesem Fall werden wir beim Tagesordnungspunkt 8 die Zustimmung nicht geben. (Beifall beim BZÖ.)

20.05


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Matznetter. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

20.05.20

 


Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich habe bezüglich der letzten Ausführungen eigentlich nur Unverständnis dafür, warum Sie nicht zustimmen können, denn wir haben heute sehr lange debattiert und ich glaube, gerade aus dem Bereich der Opposition sehr einheitlich vernommen, wir müssen darauf schauen, dass wir bei den wesentlichsten Versorgungsfragen der Bevölkerung verhindern, dass wir zu einem Spielball von Interessen werden, die anders gelagert sind.

 


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