Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 267

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Laut und deutlich hat eine Reihe von Kollegen darauf hingewiesen, auch ich, dass gerade für kritische Bereiche das rein geschäftliche Interesse von Nachteil sein kann, was die Versorgung betrifft. Umso mehr gilt das für den Krisen- oder Katastrophenfall – denn wer glaubt, dass ein internationaler Anleger, ein internationaler Konzern, der heute in Österreich in kritische Infrastruktur investiert, Vorsorge dafür treffen wird, dass im Krisenfall – beim Außenwirtschaftsgesetz heute wird garantiert, dass es zumindest zu einer Diskussion mit dem Investor kommt – dafür Sorge getragen wird, dass dann genug Energie da ist, Gas in der Leitung ist, Wasser in der Wasserleitung ist, der irrt sich.

Wir haben in diesem Bereich – und da gilt der Dank dem Herrn Bundesminister und vor allem auch seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – im Lichte der Diskussion um die OMV in ihrer Bedeutung auch als Gaslieferant dieses Gesetz im Jahr 2011 beschlos­sen. Wir waren uns aber im Klaren darüber, dass die Europäische Union, die EU-Kommission am liebsten ja nur sehen würde, dass es keinerlei Einschränkungen gibt.

Uns war aufgrund der deutschen Erfahrung bewusst, dass es kein einfacher Kampf mit der Kommission werden wird. Ich war auch skeptisch, ob es in der nächsten Zeit, da­mals 2011, gelingen wird, dieses Gesetz gegenüber der Kommission zu halten, insbesondere weil natürlich die Drohung da war, das auch via europäischer Rechtsordnung und letztlich durch den EuGH zu kippen. Die Deutschen haben nur einen Waffenstillstand mit der Kommission erreicht, solange sie das Gesetz nicht anwenden.

Wir haben aber jetzt deutlich mehr als das erreicht, und Herr Bundesminister, ich bitte diesen Dank deutlich auch an Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auszusprechen, denn sie haben es geschafft, eine Regelung zustande zu bringen, die wir heute zum Gesetz machen, dass wir in Frieden, auch mit der Kommission, die Möglichkeit haben, die wirklich kritischen Bereiche einer Überwachung und einer Genehmigungspflicht zu unterziehen.

Das ist ein Riesenerfolg, und der Dank gebührt in dem Fall den Beamten, denen es mit viel Überzeugungsarbeit gelungen ist, in Brüssel eine Lösung zustande zu bringen; und ich bin froh darüber, dass wir diese heute beschließen können.

Dass wir nicht für zusätzliche Aufregung rund um dieses Kapitel in Form eines Begutachtungsverfahrens gesorgt haben ist logisch, denn es ist ein relativ heikler Vorgang, wo man bei der Brüsseler Bürokratie keine Zweifel wecken sollte, dass vielleicht nicht 100 Prozent ihrer Wünsche erfüllt sind; und das sind genau jene Anlässe, wofür es auch die Möglichkeit gibt, Gesetze in Form einer parlamentarischen Initiative zu machen. Und genau das haben der Kollege Steindl und ich in dem Fall gemacht, weil wir wollen, dass dieser Verhandlungserfolg ohne viel Aufregung über die Bühne geht.

Wir haben eine sichere Rechtsgrundlage, wir können Investoren, die kommen, sagen, wenn du mehr als 25 Prozent brauchst, dann musst du zuerst einmal fragen. Und bei der Gelegenheit kann mit ihm ausdiskutiert werden, was er vorhat. Und wer vorhat, das einfach sozusagen auszuplündern und damit die notwendige Sicherheit im Lande zu gefährden, dem wird man keine Genehmigung geben. Der Investor, der sagt: Freunde, ich bin dauerhaft bei euch und ich mache das mit!, der wird die Genehmigung bekommen.

Warum Sie da nicht zustimmen können, ist mir ein Rätsel, sage ich ehrlich, Herr Kollege. Ich empfehle, dem zuzustimmen, auch im Licht der heutigen Wasserdis­kussion. Es ist ein gutes Gesetz, es schützt das Land, es ist ein mäßiger Eingriff in die


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite