Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 269

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die Erforschung von erneuerbaren Energien und Energieeffizienz zu stecken. Das sind die Anliegen, die, ich glaube, zu Recht, zu debattieren sind bei diesem wichtigen Gesetz, beim Sicherheitskontrollgesetz.

Ich möchte heute damit enden, Sie noch einmal aufzufordern, den Antrag der Grünen zu diesem Punkt zu unterstützen, und Sie, Herr Minister, besonders auffordern, auch die Resolution und die gewichtigen Anliegen in Bezug auf das Engagement gegen Temelín aus Oberösterreich tatkräftig zu unterstützen! (Beifall bei den Grünen.)

20.14


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundes­minister Dr. Mitterlehner zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


20.14.12

Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben ja jetzt zwei Tagesordnungspunkte zu verhandeln. Der eine betrifft das Sicherheitskontrollgesetz und der andere das Außenwirtschaftsgesetz, einen bestimmten Paragraphen.

Was die erste Thematik anbelangt, so ist hier ja schon relativ klar dargestellt worden, dass es um eine Klarstellung und Umsetzung des Atomsperrvertrages in Österreich geht. Keine Tätigkeit eines österreichischen Unternehmens soll in irgendeiner Weise zu einem Atomwaffenprogramm beitragen, und da wir den Kompetenztatbestand nicht im B-VG enthalten haben, ist das jetzt auch entsprechend abzusichern.

Im Wesentlichen haben wir bis jetzt schon eine Regelung gehabt, diese wird aber de facto unbefristet verlängert und qualitativ verbessert. Wir haben jetzt drei Arten von Kontrollen auf Basis dieses Gesetzes: Einerseits die Sicherheitskontrolle, da geht es um bestimmte Meldepflichten von Kernmaterial und nuklearen Aktivitäten an die Internationale Atomenergieorganisation. Das Zweite ist der Objektschutz und das Dritte die Ausfuhrkontrolle.

Ich möchte jetzt im Detail nicht mehr darauf eingehen, aber auf die Frage, die einige Abgeordnete der Grünen angesprochen haben, sehr wohl, weil da auch die Prob­lematik im Abänderungsantrag berührt ist, ob man auch die Ausfuhr von Gütern und Produkten unterbinden sollte, die nicht direkt nukleares Material sind, aber möglicher­weise oder vielleicht auch sicher beim Bau eines Atomkraftwerkes verwendet werden können.

Da, meine Damen und Herren, decken wir mit dem Kompetenztatbestand dieses Gesetzes diese Materie nicht ab. Und ich glaube auch, dass wir uns in der Praxis nichts Gutes tun würden, wenn wir in den Bereich hineingehen, weil wir dann nichts anderes hätten, als dass österreichische Firmen möglicherweise im Ausland produzie­ren lassen, dann gehen auch Arbeitsplätze verloren. Ein anderes Argument: Im Endeffekt wird möglicherweise dann verdeckt und unter der nicht korrekten Angabe des Verwendungszweckes dasselbe produziert, während es eben im nuklearen Bereich sehr genau nachvollziehbar ist, woher das kommt. Daher würde ich sagen, das ist ein gutes Gesetz, und lassen wir es einmal bei dieser Regelung.

Was Temelín anbelangt: Frau Kollegin, wir haben eben einmal Kompetenzen, und diese Kompetenzen kann ich nicht willkürlich überschreiten und jetzt bei einem Tages­ordnungspunkt, der einen ganz anderen Inhalt hat, über Temelín und die Vor­gangsweise reden. Und warum Sie in der Bundesregierung nur sehr schwer Ansprech­partner finden können, resultiert einfach aus der Situation im Vertragsbereich, wo die Erzeugung von Energie nach wie vor nationale Angelegenheit ist.

Alle Maßnahmen, die wir im Rahmen der Erweiterungsverhandlungen versucht haben zu finden, sind eben sehr, sehr schwer umzusetzen. Die völkerrechtliche Klage und


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