Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 270

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anderes ist eine sehr problematische Rechtsangelegenheit, damit beschäftigen sich auch andere.

Damit, meine Damen und Herren, komme ich zu dem zweiten Gesetz, das hier ange­sprochen ist. Das ist das Außenwirtschaftsgesetz. Wie richtig vermerkt worden ist, geht es da insbesondere um die Klarstellung betreffend den § 25a, wo wir auf Einwendungen der EU eingegangen sind. Dazu muss man auch die Philosophie kennen, die wir an den Tag gelegt haben. Kollege Matznetter hat es ja erwähnt. Wir gehen im Bereich der Daseinsvorsorge und der wichtigen Leistungen in dem Bereich einen relativ engen Weg, eine Gratwanderung, ob das mit den EU-Verträgen auch kompatibel ist, und da hat die EU bestimmte Anmerkungen gehabt. Da geht es um Infrastrukturleistungen, um Versorgungssicherheit.

Diesbezüglich muss ich Ihnen auch ganz ehrlich sagen, wenn Sie dieses Gesetz anschauen und uns dann in einem anderen Zusammenhang mit anderen Leistungen der Daseinsvorsorge unterstellen, wir würden da Privatisierungsvorgänge unterstützen, finde ich das schon relativ bemerkenswert und sehr, sehr weit hergeholt.

Ich muss auch sagen, weil Kollege Widmann mich gerade vorhin mit einer Aussendung angesprochen hat und das Thema Daseinsvorsorge passt ja dazu: Herr Kollege, warum haben Sie die Dringliche Anfrage nicht an mich gerichtet, heute, wenn Sie mir vorwerfen, ich wäre nicht da? Dann könnte ich Ihnen Antwort geben. (Abg. Mag. Wid­mann: Sie sagen, die Kompetenz hat !) Aber Sie haben sie deswegen nicht an mich gerichtet, weil ich eben nicht dafür zuständig bin. (Abg. Mag. Widmann: Das haben Sie ja selbst gesagt!)

Aber ich sage Ihnen, in der Sache fühle ich mich durchaus dem Vorgang verpflichtet, weil dann nicht die Privatisierung auf der Tagesordnung steht, und ich finde es wirklich traurig, echt traurig, dass heute keine differenzierte Auseinandersetzung möglich war hier herinnen. (Abg. Mag. Widmann: Weil Sie nicht da waren! Haben Sie nicht gehört?!)

Ich würde Ihnen empfehlen, da Sie heute noch viel Zeit haben und die Zeitung aufliegt: Lesen Sie den „Kurier“, Seite 2, nicht, was der Herr Bundeskanzler sagt, auch das, sondern das, was vor allem der Herr Kommissar Barnier zu dem Thema sagt! Und das sind zwei Sachverhalte. Das eine ist die Konzession, und da geht es um die Verbes­serung in der Daseinsvorsorge und der Qualität, und das andere ist der Themen­bereich, den Sie immer gerne haben wollen, die Privatisierung. Also im Endeffekt wird für den Bürger die Qualität verbessert und nicht die Privatisierung damit ermöglicht.

Tut mir leid, wenn man diese Auseinandersetzung nicht führen kann oder will. Aber es ist echt schade (Beifall bei der ÖVP), weil das Publikum, der Bürger total verunsichert wird, wenn er hört, jetzt kommt schon wieder Nestlé oder jemand anderer und setzt sich auf die Wasserreserven von Freistadt, oder woher sie immer kommen wollen. Also da habe ich wirklich Sorge, dass wir andere Themen auch nicht mehr sachgerecht behandeln können.

Wieder zum eigentlichen Thema zurück: Wir haben unter anderem auch beim § 25a ein Problem gehabt, wenn es darum geht, bestimmte Prüfungen durchzuführen, ob die Ergebnisse auch veröffentlicht werden können. All das haben wir jetzt geklärt. Ich danke dafür und hoffe auch, Herr Kollege Windholz, wenn Sie das noch einmal durch­lesen, dass Sie diesen Formulierungspräzisierungen auch zustimmen können. Es ist an sich eine total positive Ausrichtung im Sinne Österreichs, was die Möglichkeiten der Daseinsvorsorge anbelangt, und vielleicht können Sie das noch einmal überdenken, über Ihren Schatten springen und auch zustimmen. Das Gesetz würde es verdienen.  Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

20.20

 


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