Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 272

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durch eine weitergehende Ausformulierung der Vorgaben für Prüfverfahren sicher­gestellt, dass solche Genehmigungsverfahren nicht mehr umgangen werden können. Und genau darum geht es auch. (Beifall bei der SPÖ.)

20.24

20.24.20

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7: Entwurf betreffend Sicherheitskontrollgesetz 2013 in 1937 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Brunner, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatzantrag eingebracht. Ich werde daher zunächst über den erwähnten Zusatzantrag und schließlich über den Gesetzentwurf abstimmen lassen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf eine Verfassungsbestimmung enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeord­neten fest.

Die Abgeordneten Mag. Brunner, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag eingebracht, der sich auf die Einführung einer neuen Z 1a in Art. II § 12 Abs. 3 bezieht.

Wer hiefür eintritt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung erteilen, um ein dies­bezügliches Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Ausdrücklich stelle ich wiederum die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehr­heit fest.

Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Außenwirtschaftsgesetz 2011 geändert wird, samt Titel und Eingang in 2068 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

 


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