Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 273

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20.27.15 9. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungs­vorlage (1962 d.B.): Bundesgesetz über Lenkungsmaßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung (Energielenkungsgesetz 2012 – EnLG 2012) (2066 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir kommen zum 9. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Widmann. 3 Minuten Redezeit sind wunsch­gemäß eingestellt. – Bitte.

 


20.27.37

Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Je später der Abend, umso fescher die Regierungsmitglieder auf der Regierungsbank. Grüß Gott, Herr Minister! Ich bin wirklich sehr erfreut über das, was Sie vorher gesagt haben, denn es zeigt mir eines: Sie wollen sich von der Verantwortung für das Wasser in Österreich abputzen. Am Vormittag haben wir hier sehr intensiv, sehr sachlich und natürlich auch emotional über den Schutz des Wassers diskutiert. Vom BZÖ ist keinesfalls der Vorwurf gekommen, dass es einen Privatisierungszwang gäbe. Wären Sie hier gewesen, hätten Sie das gewusst. Es waren ja die Vertreter von der ÖVP da und auch alle anderen, aber von der ÖVP war kein Minister auf der Regierungsbank.

Jetzt sagen Sie, wir hätten den Antrag an Sie stellen sollen. Ja warum? Sie selbst haben ja per Aussendung gesagt, dass Sie nicht zuständig sind. (Bundesminister Dr. Mitterlehner: Dann werfen Sie mir nicht vor, dass ich nicht da war!) – Nein, wir werfen Ihnen vor, dass Sie draußen in Brüssel, auf europäischer Ebene, in den Gremien nicht die Interessen Österreichs vertreten haben. Das ist der Vorwurf, und das stimmt auch so. (Beifall beim BZÖ.)

Das hat begonnen mit dem Kollegen Hahn und setzt sich fort bei Ihnen, wie Sie in dem Rat waren, wo es um diese Richtlinie gegangen ist. (Weitere Zwischenbemerkung von Bundesminister Dr. Mitterlehner.)

Ja, Herr Minister, ich weiß schon, aber ich sage Ihnen noch eines: Sie sind heute ziemlich allein zu Hause auf der Regierungsbank, aber auch inhaltlich und sachlich, denn Ihre Kollegen in den Landtagen, im Bundesrat, bis hin zum Gemeindebund sehen das ganz anders als Sie. Wenn einmal auch das Bundeskanzleramt sagt, diese Richtlinie darf man keinesfalls unterstützen, und Sie einen Monat später, nachdem die Deutschen und die Franzosen umgefallen sind, hinausfahren, keinen Kommentar abgeben und das stillschweigend zur Kenntnis nehmen, dann sind Sie umgefallen. Nehmen Sie das zur Kenntnis! Das ist der Sachverhalt. (Abg. Kopf: Das ist eine Lüge!)

Lieber Kollege Kopf, lesen Sie die Protokolle, da ist alles nachvollziehbar. Sagen Sie das laut! – Herr Präsident, ich glaube, der Herr Kollege Kopf bettelt um einen Ord­nungsruf. Er hat mich der Lüge bezichtigt. Nehmen Sie das zurück! (Abg. Kopf: Ich denke nicht daran!) Es ist alles nachlesbar.

Zum Energielenkungsgesetz: Herr Minister, da geht es darum, dass wir Erdgas und Strom auch im Krisenfall entsprechend managen. Die Intention ist keine schlechte, sie ist gut. Das Gesetz hat ja auch viele Verbesserungen gebracht, etwa die Einbeziehung der E-Control, was die Präventions- und Notfallpläne betrifft. Es gibt Übungen. Es gibt inzwischen auch klare Zuständigkeiten. Das kann man unterstützen.

Was wir aber nicht unterstützen – das muss man auch sagen –, ist die Art und Weise, wie das geregelt worden ist. Hier hat ein reines Verordnungstohuwabohu stattgefun­den. Sie brauchen sieben Verordnungen des Bundes, das haben wir auch bereits im


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