Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 275

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waren, und ich glaube, das ist gut so. Sie kennen die ganzen Bereiche und wissen, dass die Grundsatzgesetzgebung beim Bund ist und der Rest bei den Ländern. Daher ist es auch notwendig, dass wir hier die Länder einbinden. In dieser Hinsicht geht der Vorwurf an und für sich ins Leere.

Das Energielenkungsgesetz, so wie wir es heute hier haben, ist ganz wichtig und richtig, weil es für die Versorgung mit Energie in Österreich eine wesentliche Sache ist. Unsere Haushalte und unsere Unternehmen sind sowohl im Sommer als auch im Winter darauf angewiesen, jederzeit mit Strom und Gas versorgt zu werden. Österreich ist ja ein Land mit einer sehr, sehr hohen Versorgungssicherheit, aber natürlich kann es auch Krisen geben. Und wir haben das schon einmal erlebt. Bei der letzten Krise in Bezug auf Russland und die Ukraine ist uns eindrucksvoll vor Augen geführt worden, wie abhängig wir hier von der ausländischen Versorgung sind. Und deshalb bin ich der Meinung, dass es ganz wichtig ist, dass wir heute dieses Gesetz auf den Weg bringen.

Österreich hat sich ja in der Hinsicht, was die Energiesicherheit betrifft, sehr gut vor­bereitet. Wir haben viele Gasspeicherkapazitäten. Unser Speichervolumen hat im Jahr 2011 rund 7 Milliarden Kubikmeter betragen. Gemessen am Jahresverbrauch steht Österreich mit diesem Speichervolumen in Europa an erster Stelle, damit können wir auch gut die Engpässe meistern. Der Ausbau von Gasspeichern, Gasquellen und -routen muss aber auch in Zukunft weiter gefördert werden.

Auch beim Strom haben wir eine hohe Versorgungssicherheit. Wenn ich das Jahr 2011 anschaue, dann haben wir eine Ausfallsdauer von zirka 27 Minuten gehabt. Was die Versorgungssicherheit betrifft, sind wir absolute Europaspitze.

Wichtig ist natürlich, dass mit der Energiewende Österreich wie Europa vor großen neuen Herausforderungen stehen. Auch da haben wir vorgesorgt. Und wir haben ja gesehen, dass gerade die erneuerbaren Energieträger in den letzten Jahren stark steigend sind. Vom Jahr 2005 bis 2011 ist beim Gesamtenergieverbrauch ein Anstieg der erneuerbaren Energieträger von 23 auf 31 Prozent gelungen. Das ist auch eine sehr erfolgreiche Bilanz.

Wenn wir heute dieses Energielenkungsgesetz beschließen, dann ist das ein wichtiger Schritt in Richtung moderne Energiepolitik. Denn mit diesem Energielenkungsgesetz haben wir die Möglichkeit, in einem Krisenfall rasch einzugreifen. Und sollte es in Zukunft zu einer Versorgungskrise kommen – wir wünschen uns das alle natürlich nicht –, dann gibt es die Möglichkeit, direkte Anweisungen und Verfügungen an die Strom-, Gas- und Fernwärmeunternehmer beziehungsweise an die Abnehmer von Energie zu erteilen und so die Versorgung rasch wiederherzustellen.

Um im Krisenfall – Kollege Hofer weiß es – mit dem Hauptausschuss des Nationalrates und dem Energieministerium eine optimale Zusammenarbeit auch im Hause zu gewähr­leisten, werden künftig die im Hauptausschuss vertretenen Parteien einen Vertreter im Energielenkungsbeirat haben. Damit ist auch das Parlament voll einge­bunden.

Danke für die Kooperation im Vorfeld und danke für die Zusammenarbeit. Ich glaube, es ist erfreulich, dass dieses Gesetz eine besonders breite Zustimmung findet. Und ich lade natürlich auch das BZÖ ein, hier noch dazu beizutragen, dass es heute einen einstimmigen Beschluss dieses Gesetzes geben wird. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

20.36


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Klubobmann Kopf zu Wort gemeldet. Ich erinnere an die einschlägigen Bestimmungen der Geschäftsordnung. – Bitte.

 


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