Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 276

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20.37.02

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! (Abg. Mag. Kogler: Einen Ord­nungsruf kann man nicht revidieren!) – Das ist mir klar! – Liebe Kolleginnen und Kolle­gen! Der Abgeordnete Widmann hat vorhin gesagt, das Bundeskanzleramt habe zur Richtlinie der EU, also zur Konzessionsrichtlinie, gesagt, dass diese Richtlinie so nicht zustimmungsfähig sei.

Ich korrigiere ihn dahin gehend, dass der Herr Bundeskanzler heute bei der Dringlichen Anfrage ganz klar und ausführlich erklärt hat, warum das Bundeskanzleramt per Weisung dem im Rat für Wettbewerbsfähigkeit anwesenden Wirtschaftsminister aufgetragen hat, am 12. Dezember dieser Richtlinie in Brüssel zuzustimmen: weil er sie inhaltlich für richtig hält und weil sie eben genau das tut – auch das hat er erklärt –, nämlich nur zu regeln, wie solche Konzessionen auszuschreiben und zu vergeben sind, und in keinster Weise die Privatisierung von Wasser vorschreibt, wie das manche hier herinnen behaupten. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Neubauer: Eine tatsächliche Berichtigung schaut anders aus!)

20.38


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Katzian. 3 Minuten. – Bitte.

 


20.38.23

Abgeordneter Wolfgang Katzian (SPÖ): Unabhängig davon werden wir es trotzdem in der österreichischen Bundesverfassung besonders absichern, wie wir heute ausführlich bereits diskutiert haben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Mit dem Energielenkungsgesetz 2012 setzen wir wieder eine europäische Vorgabe um, in diesem Fall die Verordnung über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Erdgasversorgung. Wir haben ja gerade in den letzten Tagen und Wochen gesehen, dass die Kommission in Bezug auf die Gestaltung der Daseinsvorsorge manchmal irritierende Aktivitäten setzt. Beim Wasser haben wir das heute schon ausführlich diskutiert. Aber in diesem Fall, liebe Kolleginnen und Kollegen, geht es um eine, wie ich meine, sehr sinnvolle Umsetzung. Denn bei einem Gut wie Strom oder Gas, die sich über Leitungen bewegen und mehrere Staaten durchqueren, macht es schon sehr viel Sinn, eine gemeinsame Lösung und gemeinsame Vorkehrungen zur Sicherung der Energieversorgung zu treffen. Alleine wird man da nichts ausrichten können, außer man hat irgendwie eine besonders eigenwillige Interpretation von Autarkie. Daher braucht es diese gemeinsamen Regelungen.

Wir haben in den letzten Jahren gesehen – es wurde schon angesprochen –, welche Auswirkungen scheinbar weit entfernte Auseinandersetzungen auf die Energiever­sorgung in Österreich haben können, etwa zwischen Russland und der Ukraine. Und wenn ich alles richtig gelesen habe heute, gibt es ja schon wieder heftige Diskussionen beider Vertragspartner darüber, welche Seite wieder einmal vertragsbrüchig geworden ist. Wir werden sehen, was dabei herauskommt. Und wenn wir wissen, dass es solche Konflikte auch in Zukunft geben wird, ist es sinnvoll und wichtig, dass wir für den Krisenfall und für diese Auseinandersetzung auch die entsprechenden Vorkehrungen treffen.

Ein besonderer Schwerpunkt in der Verordnung und in der nationalen Umsetzung ist die besondere Berücksichtigung geschützter Kundinnen und Kunden. Darunter fallen jedenfalls sämtliche Haushaltskunden. Deren Versorgung mit Erdgas und Wärme, zumeist Fernwärme, hat absoluten Vorrang gegenüber anderen Kundengruppen, und ich halte das auch für eine sehr, sehr wichtige und richtige Vorgangsweise. Zum anderen gibt es eine ganze Menge formaler Klarstellungen und Zuständigkeiten. Das


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