Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 277

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hat Kollege Haubner schon ausgeführt, darauf brauche ich im Detail nicht mehr einzugehen.

Wir werden sicher die eine oder andere Gelegenheit in der nächsten Zeit finden, um uns auch über den Gaspreis zu unterhalten, Kollege Widmann, aber ich glaube, wir alle wissen, dass es zum einen langfristige Verträge mit der Gazprom gibt, die auch in unserem Interesse waren, da wir natürlich an der Versorgungssicherheit interessiert sind, und dass zum anderen auf Grund der Preise auf den Spotmärkten sehr wohl schon verhandelt wird und auch gerichtliche Verfahren anhängig sind. Also da ist ja schon sehr, sehr viel im Fluss, und man kann nicht sagen, da wird nichts getan.

Ich bin sehr froh darüber, dass Sie selber darauf hingewiesen haben, dass wir mit dem ganzen Thema Schiefergas mit einen Grund dafür haben, warum die Preisent­wicklungen sehr volatil sind. Und ich sage das sehr offen, wir sind von den russischen Partnern zu allen Zeiten, egal, welches Jahr Sie sich seit 1945 anschauen, gut mit Gas versorgt worden, und ich würde auch darum bitten, dass man sehr vorsichtig ist, wenn man hier Schritte setzt, die einen wichtigen Handelspartner verärgern. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

20.42


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner und zweite Wortmeldung: Herr Abgeordneter Mag. Widmann. Wunschgemäß ist 1 Minute Redezeit eingestellt. – Bitte.

 


20.42.31

Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Kollege Kopf, das, was Sie gesagt haben, war keine tatsächliche Berichtigung, denn da hätten Sie vortragen müssen, was falsch war. Ich habe nichts Falsches gesagt, ganz im Gegenteil.

Fakt ist, dass das Bundeskanzleramt am 25. Oktober 2012 in einer offiziellen Aus­sendung festhält: „Österreichische Position: Der Ansatz der EK, Konzessionsvergaben in einer eigenen Richtlinie zu regeln, wird von Österreich strikt abgelehnt.“

Und dann kommt es, am 14. Dezember, sechs Wochen später, gibt es eine weitere Information – vollkommen zu Recht –: „Nach der Diskussion im COREPER am 28. November 2012 war jedoch festzustellen, dass Österreich mit seiner grundsätz­lichen Ablehnung der RL vollkommen isoliert war“, weil eben auch Frankreich und Deutschland das aufgegeben haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe also richtig zitiert. – Punkt eins.

Punkt zwei: Das war keine tatsächliche Berichtigung.

Und Punkt drei: Offenbar gibt es einen Konflikt zwischen ÖVP und SPÖ in der Kommunikation, sonst kann so etwas nicht passieren. Denn Fakt ist, dass die SPÖ-Fraktion auf EU-Ebene mobilmacht gegen diese Richtlinie, aber hier eine Weisung des Bundeskanzlers kommt, dafür zu stimmen, und der Herr Minister redet sich hier aus, die SPÖ, der Bundeskanzler ist schuld. So kann es ja wohl nicht gehen, aber das ist ja nichts Neues.

Es geht hier um die Konzessionsvergabe beim Wasser, um den Schutz des Wassers, und Sie lachen darüber, dass Ihre Landtage, Ihre Abgeordneten, Ihre Gemeinderäte, Ihre Bürgermeister und Ihre Experten dagegen mobilmachen. Wir vom BZÖ nehmen das ernst – im Unterschied zu Ihnen.

20.44


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Hofer. 4 Minuten. – Bitte.

 


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