20.44
Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Vielen Dank, Herr Präsident! Ich werde mich ganz kurz fassen, weil die Inhalte schon vorab beleuchtet worden sind. Ich darf mich bei den Kollegen Haubner und Katzian für die Zusammenarbeit bedanken und möchte ergänzen, dass ein Punkt aus unserer Sicht offen war, und das war eben die Vertretung im Beirat, weil dort bisher nur vertreten waren die Bundesländer, die Ministerien, die Sozialpartner, aber keine Personen aus dem Parlament.
Das ist jetzt geändert, und ich darf daher folgenden Antrag einbringen:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Peter Haubner, Wolfgang Katzian, Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen
zur Regierungsvorlage 1962 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz über Lenkungsmaßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung (Energielenkungsgesetz 2012 – EnLG 2012) in der Fassung des Ausschussberichtes 2066 der Beilagen
Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:
Die im Titel bezeichnete Regierungsvorlage wird geändert wie folgt:
1. (Verfassungsbestimmung) § 1 lautet:
„§ 1. (Verfassungsbestimmung) Die Erlassung, Aufhebung und Vollziehung von Vorschriften, wie sie in diesem Bundesgesetz enthalten sind, sind auch in den Belangen Bundessache, hinsichtlich derer das Bundes-Verfassungsgesetz, BGBl. Nr. 1/1930 (B-VG), etwas anderes vorsieht. Die in diesen Vorschriften geregelten Angelegenheiten können – unbeschadet der Stellung des Landeshauptmannes gemäß Art. 102 Abs. 1 des B-VG – nach Maßgabe des § 7 Abs. 6 von Einrichtungen der gesetzlichen Interessenvertretungen im übertragenen Wirkungsbereich sowie von der E-Control, den Regelzonenführern, den Marktgebietsmanagern und den Verteilergebietsmanagern unmittelbar versehen werden.“
2. In § 27 Abs. 1 wird nach dem Wort „Verteilergebietsmanagern“ die Wortfolge „und den Marktgebietsmanagern“ eingefügt.
3. In § 27 Abs. 9 wird die Wortfolge „Daten den Verteilergebietsmanagern die für die Vorbereitung“ durch die Wortfolge „Daten den Verteilergebietsmanagern und den Marktgebietsmanagern die jeweils für die Vorbereitung“ ersetzt.
4. Im § 36 Abs. 2 wird am Ende der Z 6 der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt. Folgende Z 7 wird angefügt:
„7. je ein Vertreter der im Hauptausschuss des Nationalrates vertretenen Parteien.“
5. § 36 Abs. 3 2. Satz lautet:
„Die im Abs. 2, 4, 6 und 7 genannten Mitglieder sind auf Vorschlag der entsendenden Stelle, die im Abs. 2 Z 5 genannten Mitglieder sind auf Vorschlag der Wirtschaftskammer Österreich zu bestellen.“
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Ich sehe, Sie sind alle hellauf begeistert aufgrund dieses Antrages, und ich bitte Sie, ihn möglichst breit zu unterstützen. (Beifall bei der FPÖ.)
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