Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 280

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Zu Z 4 und 5:

Um einen möglichst breiten Konsens für die im Krisenfall erforderlichen Lenkungs­maßnahmen zu erreichen sowie zur bestmöglichen Einbindung und Unterrichtung des Hauptausschusses des Nationalrates können die im Hauptausschuss des National­rates vertretenen Parteien je einen Vertreter in den Energielenkungsbeirat entsenden.

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundes­minister Dr. Mitterlehner zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


20.47.08

Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Widmann, ich muss leider auch noch einmal bei dem anknüpfen, was Sie gerade vorher erwähnt haben, und das Thema passt ja eh irgendwie auch zu diesem Tagesordnungspunkt.

Die Kompetenzlage, wer zuständig ist, haben Sie sich, nehme ich an, schon ange­schaut und daher auch die Dringliche Anfrage so begründet. Und wenn Sie jetzt da einen Vorgang konstruieren wollen, es wäre jemand umgefallen, dann muss ich einmal für den Bereich Bundeskanzleramt sprechen und sagen, dort hat man das Thema weiterentwickelt. Und man hat es auch begründet, warum man dann zur Auffassung gekommen ist, dass das Thema in der Form, wie ich auch dargestellt habe, beschlussfähig ist. Und da hat man auch in schriftlicher Form uns mitgeteilt – wir waren im Rat am 10. Dezember auch draußen –, dass das Paket als Gesamtkompromiss entsprechend zustimmungsfähig ist. Es sind zwei Punkte angemerkt worden, die haben sich auf Signatur und andere Gegebenheiten bezogen – nicht auf den Wasser­bereich.

Daher muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen, wenn Sie mir hier unterstellen wollen und das andauernd hier wiederholen, ich wäre da in irgendeiner Weise umgefallen, dann kann ich das nur nachvollziehen, wenn ich das nicht entsprechend wiedergegeben hätte, wobei dazuzusagen ist, dass das vom entsprechenden Vertreter auch dargestellt worden ist, weil Vergaberecht nicht mein Kompetenzbereich ist. Das war es! Und im Endeffekt ist meiner Meinung nach weder der Bundeskanzler oder das Bundes­kanzleramt, wo das Thema koordiniert wurde, noch sonst wer wo hingefallen, sondern man hat ganz sachgerecht, wie ein Thema ist, das erledigt.

Der einzige Fehler bei dem Thema ist, dass man Ihnen oder anderen den Aufhänger geboten hat, die Privatisierung des Wassers oder sonst etwas in den Vordergrund zu stellen. Mir ist heute in der Diskussion – ich habe sie teilweise mitverfolgt – aufgefallen, einige sind sich gar nicht im Klaren, wie die Rechtslage beim Wasser eigentlich ist. Das ist kein öffentliches Gut, das ist mit Grund und Boden verbunden, das Wasserrecht! Daher: Der Mondsee ist ein privates Gewässer, andere detto. Also da sollten Sie einmal ein bisschen tiefer in die Sache eintauchen, bevor Sie überhaupt über das Thema weiterreden. (Beifall bei der ÖVP.)

Und betreffend dessen, was Sie immer nicht konzessioniert haben wollen, geht es um Verbesserungen. Also Sie reden eigentlich über die Leitungen und darüber, wie man Leitungen ausschreibt. (Abg. Mag. Widmann: Die ÖVP will den Ausverkauf des Was­sers!)

All das, was Sie heute angemerkt haben, was in Berlin oder in Zürich – Sigi Dolinschek hat das erwähnt – nicht funktioniert, das kann man auf Basis einer qualitativ guten Ausschreibung, wie es die EU regelt, besser machen.

 


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