Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 281

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So, ich hoffe, das ist jetzt klargestellt. Ich meine, es wird nichts fruchten, wir werden nach wie vor die Wiederholung des Gleichen haben. Schade, dass wir nicht eine differenzierte Auseinandersetzung dazu haben können, aber vielleicht fruchtet es, wenn man es wiederholt. Macht ja nichts, wir haben ja Zeit dazu. (Abg. Dr. Pirklhuber: Trotzdem organisieren die Kommunen, die kommunalen Einrichtungen die Versorgung! Das sollte man nicht vergessen!)

Ja, aber nicht nur, es gibt auch andere, die versorgen sich privat oder haben einen Firmenbrunnen. Wollen Sie die enteignen, wollen Sie das denen nicht mehr machen lassen? (Abg. Dr. Pirklhuber: Nein! Nein!) Also das ganze Thema ist leider etwas komplexer, und ich will die Zeit jetzt nicht strapazieren und zum Thema kommen.

Das Energielenkungsgesetz ist nichts anderes, als dass wir das, was wir im Jahr 1982 schon gehabt haben, jetzt auf Basis einer entsprechenden Weiterentwicklung neu fassen und unter anderem auch Fernwärme einbeziehen und auch mit einbeziehen, dass wir mit der E-Control eine entsprechende Organisation haben, die das Monitoring macht: Was gibt es da für Träger? Was gibt es da für eine besondere Entwicklung? Und auf was muss man achten?

Zur Kompetenz. Herr Widmann, darf ich Ihnen das in der Form noch einmal nahe bringen. Was Sie da ansprechen mit der Kompetenz betreffend Verordnungen, ist natürlich dadurch begründet, dass ich verschiedene Energieträger habe. Die Tatsache, dass ich die Länder in Verordnungen einbeziehen muss, ist damit begründet, dass ich eine Kompetenz habe im Sinne des Föderalismus. Aber das heißt ja nicht, dass alle Verordnungen jetzt immer in voller Zahl umgesetzt werden, sondern jeweils auf die jeweilige Bedrohungslage ausgerichtet. Mit der Ausweitung jetzt auch noch in Richtung Hauptausschuss haben Sie eines gewährleistet, dass in dieser Materie sehr sorgfältig vorgegangen wird, dass wir aber auf der anderen Seite, was die Vorbereitung und Reaktion anbelangt, wirklich gut gerüstet sind. Das haben wir in der Krise im Jahr 2009 ja auch gesehen, dass das funktioniert, was aber jetzt auf einem verbesserten Niveau unter Einbeziehung der anderen Energieträger, aber auch der E-Control noch besser funktionieren wird.

Deswegen kann ich eigentlich nur ersuchen, dass man dieser wirklich sehr sach­konformen Regelung nur zustimmt, und nicht mehr. Mehr Ansatzpunkte ergeben sich da wirklich nicht. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

20.52


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker. 5 Minuten. – Bitte.

 


20.52.08

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Werte Damen und Herren! Wir werden dem vorliegenden Energielenkungsgesetz zustimmen, weil wir durchaus auch der Überzeugung sind, dass es wichtig ist, auch in Krisenfällen die Energieversorgung zu sichern. Selbstverständlich auch bei Gas. Gas ist eine Brückentechnologie, und es ist wichtig, dass man auf der Brücke nicht hängenbleibt, sondern irgendwann einmal drüben am anderen Ufer ankommt. Und daher, glaube ich, soll man das in der geziemten Form und in einem ordentlichen Tempo vorantreiben. Und das heißt einfach auch die Unabhängigkeit in der Energieversorgung stärken. Dazu braucht es ein gutes, starkes Energieeffizienzgesetz, Herr Minister, und ich hoffe, dass in den weiteren Verhandlungen und Debatten in den nächsten Wochen ein gutes, zukunftsweisendes Gesetz das Ergebnis sein wird.

 


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