Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 290

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Antrag ist nicht, wie gesagt, falsch interpretiert worden, wir haben uns damit schon im Ausschuss beschäftigt. Aber ich glaube, man muss sich schon mit dem beschäftigen, was im Text steht, und nicht mit dem, was man vielleicht meint.

In diesem Antrag steht wortwörtlich „Bewerber zur Gesellenprüfung müssen die Prüfungsunterlagen und -gebühren aus ihrer eigenen Tasche bezahlen“. – Sie wissen, dass das nicht der Fall ist. Wir wissen, dass das der Betrieb zahlt, das ist auch klar. (Zwischenruf des Abg. Vock.) Ihr habt die Argumente auch im Ausschuss gehört. Etwas, glaube ich, ist uns Unternehmern, aber auch allen Arbeitnehmern schon auch klar: Alles, was der Staat an Förderungen wieder ausschüttet, ist im Grunde genom­men auch wieder von uns allen zu bezahlen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Steibl: Von wem genau, über 2 Millionen zahlen keine Steuern!) Die Kosten allein dafür betragen 5,2 Millionen € jährlich. Ich bin selbst Unternehmer, deshalb traue ich mich das hier auch ganz laut zu sagen. Wir sind auch ein Lehrlingsausbildungsbetrieb, und zwar von vielen, vielen Lehrlingen, aber lieber zahlen wir dem Lehrling diese Prüfungskosten und dafür ein bisschen weniger Steuern als umgekehrt. Wenn der Staat oder das Wirtschaftsministerium wirklich 5,2 Millionen € übrig hat, dann kann ich mir das in einer anderen Wirtschaftsförderung besser vorstellen.

Zum zweiten Antrag betreffend konsumentenfreundliche Preisauszeichnung von Zeitschriften und Magazinen: Ich meine, wir brauchen jetzt nur einmal die „Kronen Zeitung“ anzuschauen. (Der Redner hält die heutige Ausgabe der „Kronen Zeitung“ in die Höhe.) Dieses Problem, das der vorliegende Antrag behandelt, können wir hier bei uns in unserem Staat alleine nicht lösen, sondern das kann nur auf EU-Ebene gelöst werden. Wir können den Schweizern nicht vorschreiben, wie groß ihre Auszeichnungs­pflicht in Euro ist. Wir können den Deutschen, dem „Stern“ zum Beispiel, nicht vorschreiben, wie groß die Auszeichnungspflicht ist, wenn er den Preis für den „Stern“ in Österreich vorne auf seine Ausgaben druckt. Das ist nicht möglich, das wissen wir alle genau. Wenn, dann braucht es dafür eine Regelung auf EU-Ebene, sodass alles gleich groß ist. Wir alleine können das nicht lösen, und ich glaube, das leuchtet jedem ein.

Deswegen werden diese beiden Anträge, wie gesagt, bei der Abstimmung hier im Plenum ablehnen. (Beifall bei der ÖVP.)

21.25


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Mag. Schatz gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


21.25.21

Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte zuerst etwas zum Antrag betreffend konsumentenfreundliche Preis­auszeichnung von Zeitschriften und Magazinen sagen. Ich sehe das anders als Abgeordneter Obernosterer. Ich finde, dass das ein durchaus unterstützenswerter Antrag ist. Viele Zeitschriften haben eben ganz vorne einmal den Preis für Deutschland angeschrieben und dann klein irgendwo den Preis für die restlichen europäischen Länder, die auch in Euro bezahlen. Das ist für Konsumenten und Konsumentinnen durchaus verwirrend. Ich selbst bin auch schon öfter erschrocken, dass man letzten Endes dann zwischen 50 Cent und 2,50 € mehr zahlt, weil man sich am groß aufge­druckten deutschen Preis orientiert.

Und ich denke, wir sollten hier nicht warten, bis vielleicht eine Regelung auf euro­päischer Ebene kommt. Es gibt Einzelhändler, die schon konsumentenfreundlicher agieren, zum Beispiel indem sie eine Extra-Preisauszeichnung anbringen, damit man eben weiß, das ist der Preis, den ich für diese Zeitschrift in Österreich bezahle. Das wäre etwas, wo ich meine, dass wir durchaus Handlungsbedarf hätten.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite