wicklungen, und irgendwann verlieren sie das. Bei Frauen ist das noch schlimmer. Wir können auch nicht den Anteil in technischen Ausbildungszweigen erhöhen, wenn wir die Hälfte der Gesellschaft de facto ausschließen.
Daher gibt es drei Bemühungen. Erstens einmal schon bei den kleinsten Kindern zu beginnen, zum Beispiel mit Technologieecken in den Kindergärten. In außeruniversitären Forschungseinrichtungen, aber auch Unternehmungen müssen Schülerinnen und Schülern Forschungspraktika zur Verfügung stehen, die das BMVIT auch fördert und unterstützt. An den Universitäten werden Studierenden auch Praktika in Forschungseinrichtungen zur Verfügung gestellt.
Was mir noch ganz wichtig ist, ist, dass wir bei all diesen Maßnahmen, ob es Kinder, Schüler oder Studenten sind, in den technischen Berufen Gender-Kriterien auch ganz stark haben müssen. Nur wenn es uns gelingt, auch Frauen für technische Bereiche tatsächlich zu gewinnen, dann werden wir diese Lücke an gut ausgebildeten Menschen, die die Wirtschaft manchmal beklagt, auch schließen können. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Vielen Dank.
Ich beende damit die Fragestunde.
Ich wiederhole noch einmal: Wir werden uns auch in der Präsidiale darüber unterhalten müssen, wie wir in der Zukunft mit der Fragestunde umgehen. Es gibt viele Ursachen, warum so manches nicht so funktioniert, wie wir es uns ursprünglich vorgestellt haben – zu lange Antworten, zu komplexe Fragen, und vor allen Dingen sind wir eine Fraktion mehr. Das darf man auch nicht vergessen. Es gibt auch eine Fragerunde mehr.
Ich werde mir vorbehalten, das auch beim nächsten Mal mit den Mitgliedern der Präsidiale zu beraten.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
1. Anfragebeantwortungen: 12913/AB bis 12941/AB;
2. Regierungsvorlagen:
Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert wird (2142 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem das EU-Polizeikooperationsgesetz (EU-PolKG) und das Bundesgesetz über die Einrichtung und Organisation des Bundesamts zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung geändert werden (2143 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem das BFA-Einrichtungsgesetz, das BFA-Verfahrensgesetz, das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und das Grenzkontrollgesetz sowie das Grundversorgungsgesetz – Bund 2005 geändert werden (FNG- Anpassungsgesetz) (2144 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem das Finanz-Verfassungsgesetz 1948 und das Bundesverfassungsgesetz über Ermächtigungen des Österreichischen Gemeindebundes und des Österreichischen Städtebundes geändert werden (2146 d.B.),
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