auf jeden Fall erwähnen, damit es nicht so einseitig im Raum stehen bleibt. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich möchte noch kurz einen Punkt ansprechen, bevor ich zu der Novelle komme, die Sie heute beschließen werden, wie ich den Ausführungen entnommen habe, nämlich den Ankauf von 109 Zügen. Ich glaube, dass es ganz wichtig ist, dass wir unsere Zugflotte modernisieren, denn die Zufriedenheit des Bahnkunden hat natürlich auch damit zu tun, welche Qualität unsere Züge haben. Es geht um Fragen wie: Haben die Züge Klimaanlagen, sind sie barrierefrei für Menschen mit Behinderungen, sind die Gänge auch breit genug, um mit einem Kinderwagen durchzukommen?, et cetera.
Diese Kriterien definiert die Politik im gemeinwirtschaftlichen Leistungsvertrag. Und die Züge, die angekauft werden, sind wie die Infrastruktur. Wir werden mit diesen 100 Zügen – neben Railjets – eine jüngere Bahnflotte haben als die Schweiz, wir werden mit diesen 109 Zügen eine der jüngsten Bahnflotten und modernsten Züge in Europa haben.
Herr Abgeordneter, wenn es so ist, dass über diesen Leistungsvertrag die Finanzierung dieser Züge über den Bund erfolgt, wenn es gelungen ist, gemeinsam mit den vier Bundesländern, mit den Landeshauptleuten, mit Bürgermeister Häupl, mit Landeshauptmann Pröll, mit Landeshauptmann Pühringer, mit Landeshauptmann Voves, diese Finanzierung auf die Beine zu stellen, und wenn die sich bereit erklärt haben, bei diesen neuen Nahverkehrszügen für die Pendlerinnen und Pendler mitzuzahlen, dann, glaube ich, ist es auch richtig, wenn die Landeshauptleute und die Verkehrsministerin, die diese Finanzierung langfristig auf die Beine zu stellen haben, ähnlich wie bei den Infrastrukturinvestitionen, sagen, es ist gut, dass wir 100 neue Züge für unsere Bahnkunden und für den öffentlichen Verkehr zur Verfügung stellen.
Es wurde auch die Chronologie angesprochen, wer was wann gesagt hätte. Im Übrigen hätte der Aufsichtsrat ja gar nicht die Möglichkeit im Zusammenhang mit Vergabeprozessen. Ich mische mich nicht in operative Dinge des Unternehmens ein. Wer welchen Zuschlag für welche Produktion der Züge bekommt, entscheidet das Management. Super ist, wenn die Beschäftigung, die Wertschöpfung in unserem Land bleibt, da mache ich auch keinen Hehl daraus. Aber ich bin nicht operativ zuständig. Die Politik ermöglicht den Ankauf, das Unternehmen und das Management haben es operativ umzusetzen, einen Vertrag über Ankäufe mit der Eisenbahnwirtschaft abzuschließen. Und daher ist es in der Reihenfolge gar nicht anders möglich, man kann keinen Vertrag unterschreiben, wenn es das Geld nicht gibt, und das haben vier Bundesländer zu einem Teil und zu einem großen Teil der Bund zur Verfügung gestellt. Daher ist es gut, wenn ich mich mit diesen vieren über neue Züge für unsere Pendlerinnen und Pendler freue. (Beifall bei der SPÖ.)
Jetzt noch in aller Kürze zur Novelle, die heute beschlossen werden soll, da Sie schon so viel Richtiges zu den neuen Fahrgastrechten gesagt haben. Es ist so, dass wir im Jahr 2010 Fahrgastrechte in Österreich eingeführt haben, dass die Bilanz eine gute ist, dass wir das nicht, so wie die meisten anderen Staaten, nur im Fernverkehr gemacht haben, sondern auch für die Pendlerinnen und Pendler. 1,8 Millionen Menschen haben Fahrgastrechte bekommen. Mit der heutigen Novelle werden wir noch mehr an Konsumentenschutz, noch mehr an Dienstleistung für die Bahnkundinnen und Bahnkunden ermöglichen.
Wir werden, wie gesagt, noch einmal strengere Zielmarken bei der Pünktlichkeit setzen. Alles, was unter 95 Prozent Pünktlichkeit ist, bedeutet, dass es Entschädigungszahlungen gibt. Ich teile auch die Frage: Können wir nicht noch mehr Karten, die Monatskarten zum Beispiel, mit einbeziehen? In der Novelle ist auch eine Vorkehrung enthalten. Es gibt ein paar technische Probleme, weil diese Karten nicht personalisiert sind, aber ich möchte mich dazu gar nicht vertiefen. Die Zielsetzung ist, dass es in Zukunft – das kann ein nächster Schritt sein – auch für Monatskarten-Besitzer möglich
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