Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 71

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Gemeindebund an uns Parlamentarier herangetreten sind, wir sollen doch diese Be­gegnungszonen einrichten.

Sehr geehrte Damen und Herren! Bei den Begegnungszonen handelt es sich um Be­reiche, die von allen Verkehrsteilnehmern – also Autofahrern, Radfahrern und Fußgän­gern – gleichberechtigt genutzt werden können. Wichtig dabei ist, dass der schwächste Verkehrsteilnehmer Vorrang hat. Die Höchstgeschwindigkeit in diesen Begegnungszo­nen beträgt 20 Stundenkilometer. Nur in äußerst begründbaren Fällen kann diese Höchstgeschwindigkeit auf 30 Stundenkilometer erhöht werden.

Auch die Radwege-Benützungspflicht wird flexibilisiert. Wenn es die Situation erlaubt, ist es den Radfahrern künftig gestattet, auch auf den Straßen zu fahren, sofern sie kei­ne Gefahr darstellen. Damit können überfüllte Radwege entlastet werden.

Ganz besonders bedeutend ist – und das hat mein Vorredner auch schon gesagt –, dass in Zukunft auch ein Handyverbot für alle Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer gilt. Es ist ganz klar: Wie beim Autofahren ist es wichtig, dass eine Hand zum Lenken zur Verfügung steht, und die andere muss bei den Radfahrern natürlich für Abbiege­zeichen frei sein. Trotzdem bleibt Telefonieren mit einer Freisprechanlage am Fahrrad natürlich weiterhin erlaubt.

Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist auch wichtig, dass es ein echtes Miteinander und kein Gegeneinander im Straßenverkehr gibt. Daher ist das Fahrradpaket, wie ich meine, die richtige und zeitgemäße Antwort, um mehr Sicherheit und klare Regeln für Radfahrerinnen und Radfahrer zu schaffen.

Zum Schluss, liebe Kolleginnen und Kollegen: Ich denke, dass wir mit diesen Neue­rungen rechtzeitig zu Beginn der neuen Radfahrsaison das Radfahren noch sicherer und attraktiver gestalten werden. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.05


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dolinschek. – Bitte.

 


12.05.58

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Was die Straßenverkehrsordnung betrifft, so ist im Allgemeinen wohl ein jeder von uns Fußgänger, zwischendurch Radfahrer und auch sehr oft Autofahrer, und dass einer auf den anderen Rücksicht nehmen muss, ist auch klar. Sonst geht das ganz einfach nicht. Wenn jemand oft einmal beim Radfahren un­diszipliniert ist und dem Autofahrer den Vogel zeigt oder umgekehrt, dann sollte man immer daran denken, dass man einmal in der einen Position und einmal in der anderen ist. Dazu wird aber mein Kollege Spadiut noch Stellung nehmen.

Ich werde mich mit der Thematik des Behindertenpasses in der Straßenverkehrsord­nung und mit den Parkausweisen beschäftigen. Derzeit klaffen ja die Beurteilungen für den Behindertenpass und den Parkausweis für gehbehinderte Personen nach dem § 29b der Straßenverkehrsordnung trotz der geringfügigen Unterschiede in den Krite­rien in der Praxis sehr, sehr weit auseinander. Dies ist auf die unterschiedliche Spruch­praxis der Länder zurückzuführen. Diese Situation ist für die Betroffenen nur schwer nachvollziehbar. Die verschiedenen Zuständigkeiten bei den Behörden machen insbe­sondere Menschen mit Behinderung immer wieder große Schwierigkeiten und führen auch oft zu Missverständnissen. Viele Antragswerber sind bei einfachen Behördenwe­gen dann ganz einfach oft einmal überfordert.

Während für die Ausstellung des Ausweises gemäß § 29b der Straßenverkehrsord­nung für dauernd stark gehbehinderte Personen die Bezirkshauptmannschaften bezie­hungsweise die Magistrate – in Wien die MA 15 – zuständig sind, ist hingegen für die Ausstellung des Behindertenausweises das Bundessozialamt zuständig.

 


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