Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 100

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

3. In § 26 erhält Abs. 4 die Absatzbezeichnung „(5)“; folgender neuer Abs. 4 wird ein­gefügt:

„(4) Der Bund (Bundesstraßenverwaltung) kann Zu- und Abfahrten zu und von militä­risch genutzten Liegenschaften des Bundesheeres zu militärischen Zwecken erlauben, sofern sichergestellt ist, dass für die Verkehrssicherheit auf der Bundesstraße keine Nachteile zu erwarten sind. Der dem Bund (Bundesstraßenverwaltung) dadurch entste­hende Aufwand ist abzugelten.““

Begründung

Zu § 26 Abs. 4:

Durch diese Regelung soll ermöglicht werden, den durch militärisch genutzte Liegen­schaften des Bundesheeres verursachten Militärverkehr direkt dem höherrangigen Straßennetz zuzuführen, wodurch unnötige Umwege vermieden werden und das nie­derrangige Straßennetz entlastet wird. Dadurch sollen Einsparungen bei den Treib­stoffkosten für das Bundesheer, eine Senkung des Schadstoffausstoßes sowie eine Verringerung der Lärmbeeinträchtigung für Anrainer erreicht werden.

Bei der Ausbildung der Zu- und Abfahrten ist sicherzustellen, dass geeignete Verzöge­rungs- und Beschleunigungsstreifen errichtet werden und dass bei der Benützung der Zu- und Abfahrten durch Heeresfahrzeuge der erste Fahrstreifen nicht überragt wird.

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Haubner. 3 Mi­nuten Redezeit. – Bitte.

 


13.30.33

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Auch für die Wirtschaft ist das ein wesentlicher Punkt, gerade im Güterbeförderungsgewerbe.

Wir halten uns in Europa alle an dieselben Verkehrsregeln. Deshalb sollten wir uns auch an einheitliche Regeln für den Marktzugang halten. Ich denke, das ist ein wesent­licher Punkt. Denn es ist weder zeitgemäß noch ökonomisch sinnvoll oder wirtschafts­freundlich, wenn in einem Land andere Regeln für die Güterbeförderung gelten als im Nachbarland. Zur Schaffung einer erfolgreichen gemeinsamen Verkehrspolitik in Euro­pa gehört daher auch die Aufstellung gemeinsamer Regeln für den Marktzugang im grenzüberschreitenden Güterverkehr. Denn Infrastruktur ist Standortpolitik und für die Unternehmerinnen und Unternehmer natürlich ganz wichtig.

Wenn wir uns die Verkehrsleistungen der Europäischen Union anschauen, dann sehen wir, dass Prognosen zufolge bereits bis zum Jahr 2050 der Güterverkehr um rund 80 Prozent und der Personenverkehr um rund 50 Prozent steigen werden. Österreich hat dabei eine große Chance, sich als Logistikdrehscheibe in Europa zu positionieren. Das ist wiederum wichtig für den Standort, denn das bedeutet Arbeitsplätze, Wachstum und Wertschöpfung für unser Land. Die Voraussetzung dafür ist allerdings eine wirt­schaftsfreundliche Verkehrsinfrastruktur.

Die Schaffung einer gemeinsamen Verkehrspolitik erfordert die Beseitigung aller Be­schränkungen und bürokratischen Hindernisse, die mit der Staatsangehörigkeit eines Dienstleistungserbringers zusammenhängen. Mit dem Güterbeförderungsgesetz legen wir einen Grundstein für die Beseitigung dieser bürokratischen Hürden. Viel Bürokratie ist schlecht für den Standort. Deshalb ist es jetzt so wichtig, dass wir mit diesem neuen Gesetz einen wesentlichen Beitrag zu mehr Wettbewerbsfähigkeit leisten.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite