Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 113

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den EuGH gestellt betreffend die Frage: Darf das Recht auf Auskunft überhaupt ver­weigert werden?

Ich habe zur Frage der Vorratsdatenspeicherung eine ganz eindeutige Position. (Abg. Grosz: Aber trotzdem zugestimmt, oder? Trotzdem zugestimmt!) Ich halte sie für nicht vereinbar mit Artikel 8 der Grundrechtecharta der Europäischen Union.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Diese Richtlinie ist zu einer Zeit erlassen worden, als es den Lissabonner Vertrag und die Grundrechtecharta der Europäischen Union als Teil des Lissabonner Vertrages nicht gegeben hat. (Zwischen­rufe bei FPÖ und BZÖ. – Abg. Grosz: ... wo Sie bei der Abstimmung waren!) Nun kann der Europäische Gerichtshof darüber befinden, ob eine Grundrechtskonformität gege­ben ist oder nicht.

Hohes Haus! Aber grundsätzlich müssen wir uns auch mit der Frage auseinander­setzen: Ist eine adäquate Strafverfolgung im Internet möglich oder nicht? – Stichwort Cybercrime: Internet ist Tatmittel und Tatort zugleich.

Wir sind alle hier der Meinung, dass Strafverfolgung als legitimer Anspruch der Gesell­schaft, das heißt des Staates, möglich sein muss, und zwar mit minimalen Grund­rechtseingriffen. Den Strafverfolgungsbehörden muss es daher möglich sein, in engen, grundrechtsschonenden Grenzen Erkenntnisse aus bestimmten Daten zu gewinnen. – Das stammt nicht von mir, sondern vom Bundesdatenschutzbeauftragten Deutsch­lands, einem Mitglied der grünen Partei. Er hat vorgeschlagen, das Quick-Freeze-Ver­fahren in Österreich oder in Europa einzuführen. Ich glaube, wir müssen auch in dieser Richtung offen sein und weiterdiskutieren.

Ich halte die Vorratsdatenspeicherung in der derzeitigen Form für überzogen. Ich halte die Vorratsdatenspeicherung auf europäischer Ebene in dieser Form für nicht gerecht­fertigt, weil alle wissenschaftlichen Studien (Abg. Grosz: Sagen Sie, wo waren Sie denn bei der Abstimmung, Kollege Müller?) ergeben haben, dass damit die deliktspezi­fischen Aufklärungsquoten in keiner Weise erhöht werden. Mein Respekt gilt all den Kritikern auch in Europa und in Österreich, die sich nicht nur kritisch zur Vorratsdaten­speicherung geäußert, sondern einen wesentlichen Beitrag für die Demokratie und für die Republik Österreich geleistet haben.

Um auf Ihre Frage zu antworten, Herr Kollege Grosz: Ich habe bei dieser Abstimmung nicht mitgestimmt, im Gegensatz zu BZÖ-Mitgliedern auf europäischer Ebene. (Abg. Grosz: Sind Sie hinausgegangen, oder was?) Denn hätte die damalige BZÖ-Ministerin (Abg. Grosz: Sie sind hinausgegangen?) nicht zugestimmt (Abg. Grosz: Wie der Herr Bundespräsident? Aufs Häusl oder zum Friseur?), dann hätten wir in Europa und in Österreich keine Vorratsdatenspeicherung! (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Grosz: Wo war die Fraktion bei der Abstimmung? So eine Geschichtsfälschung habe ich sel­ten gehört!)

14.13


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stefan. 6 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.13.51

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Wir reden heute über die Bürgerinitiative „Stoppt die Vorratsda­tenspeicherung“ – ein sehr griffiger Titel, es war auch eine sehr erfolgreiche Bürgerini­tiative.

Es geht hier um ein Thema, das uns auf der Ebene der Europäischen Union leider im­mer wieder beschäftigt, nämlich darum, dass unter dem Vorwand der Terrorismusbe­kämpfung und der Antidiskriminierung immer wieder Maßnahmen gesetzt werden, die


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