Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 114

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die Grund- und Freiheitsrechte einschränken. Die Vorratsdatenspeicherung ist ein Teil davon, wir haben aber auch die Fluggastdatenspeicherung, wir haben das SWIFT-Ab­kommen und wir haben Projekte wie INDECT, die über das Ganze noch weit hinaus­gehen, wo auch alle Bilddaten erfasst und für die Überwachung verwendet werden sol­len. – Es reiht sich dies also leider in eine sehr unrühmliche Reihe ein.

Und es ist richtig: Leider haben auch die Vertreter Österreichs dieser Richtlinie zuge­stimmt. Allerdings ist es der SPÖ und dem derzeitigen Bundeskanzler jedenfalls unbe­nommen, auf europäischer Ebene dagegen aufzutreten, Herr Kollege Maier, wenn Sie das schon zu Recht ansprechen. Ich verstehe nicht, warum es da kein einziges Wort von unseren Vertretern, vom Bundeskanzler gibt. Wenn man feststellt, das entspricht nicht der Grundrechtecharta, dann ist es doch ein Leichtes, dagegen aufzutreten, Ver­bündete zu suchen und dagegen vorzugehen. Diese Scheinheiligkeit verstehe ich da­her nicht. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir haben also die Vorratsdatenspeicherung für die Terrorismusbekämpfung, weil es Anschläge gegeben hat. Diese werden immer sehr gerne als Begründung dafür he­rangezogen, dass man dann einschränkende Maßnahmen setzt. Das kennt man aus der ganzen Welt. Die USA sind dafür bestimmt ein großes Vorbild.

Wofür ist das jetzt tatsächlich eingesetzt worden? – Der Rechtsanwaltskammer­tag 2010 hat gemeint:

„Terroristen gibt es in Österreich erst, seit es Anti-Terror-Gesetze gibt.“

Das scheint mir wirklich so zu stimmen. Weiters haben gab es dort eine Vortragsreihe unter dem Titel: „Der Terrorist als Gesetzgeber“.

Genau das ist der Punkt: Man verwendet das als Vorwand – etwas, das es in der Form jedenfalls in Österreich gar nicht gibt –, um hier Überwachungsmaßnahmen zu setzen. Diese gehen, wie man jetzt hört, so weit – da gibt es bereits Ideen, auch vom Justizmi­nisterium, habe ich zumindest läuten hören –, dass jetzt auch Urheberrecht damit an­gegangen werden soll, das heißt, dass man auf die Vorratsdaten zurückgreifen kann. Also das, worum es ursprünglich gegangen ist, nämlich wirklich schwere Kriminaltaten, Terror und organisierte Kriminalität, das ist längst weg.

Schauen wir uns jetzt an, was wirklich passiert ist – erstens einmal die Sinnhaftigkeit der Vorratsdatenspeicherung: Es gibt keine einzige Untersuchung, die zeigt, dass die Vorratsdaten tatsächlich für die Kriminalitätsbekämpfung, sei es auch nur für die schlichte Kriminalitätsbekämpfung, wirklich nützlich sind. – Das ist einmal das Erste.

Das Zweite: Es stellen alle fest, dass es ein völlig überschießender Eingriff in die Grundrechte ist. – Also ist auch das massiv abzulehnen.

Wie viele Abfragen gibt es wirklich? – Die Anhörung am Ende der Bürgerinitiative hat gezeigt, dass es ganz wenige Abfragen von Vorratsdaten gibt. Interessant, warum ei­gentlich? – Na, weil in Wirklichkeit die Polizei und die Behörden nach wie vor auf die Verkehrsdaten zugreifen! Und zwar hundert- bis tausendmal so oft wird nach wie vor auf die Verkehrsdaten, die es schon immer gab, zugegriffen, und nicht auf die Vorrats­daten. – Interessant!

Also hat man da offenbar eine bürokratische Hürde eingebaut und hat uns hier etwas vorgemacht, indem wir hinsichtlich der Vorratsdaten die Abfragen relativ eng halten. In Wirklichkeit wird auf die Verkehrsdaten zugegriffen, und das ist dann das Ergebnis all dieser Aktionen.

Die Sinnhaftigkeit ist also einmal ein wesentlicher Punkt, nämlich auch deshalb, weil ja diejenigen, die sich wirklich damit auseinandersetzen, das leicht umgehen können. Ein Experte hat mir gesagt: Ein Mensch, der zwei Semester Informatik studiert hat, kann


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