Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 115

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

das alles ohne Probleme umgehen. Nur alle anderen, die das nicht können, die norma­len Bürger, wenn man so will, die eben ihr Telefon und ihren Computer verwenden, werden überwacht! Die werden flächendeckend überwacht, mit allen ihren Bewegungs­daten, mit allen ihren Kommunikationsdaten. Derjenige, der es darauf anlegt, der nicht überwacht werden will, kann das ganz leicht umgehen.

Das ist das große Problem: Wir schaffen also hier – wie heute auch schon gesagt wur­de – einen Generalverdacht, weil verdachtsunabhängig alle überwacht werden, alle Daten überwacht werden, und in Wirklichkeit nicht gezielt gegen den Verbrecher vorge­gangen werden kann.

Daher kann es wirklich nur heißen: Die Vorratsdatenspeicherung in dieser Form ist schlicht und einfach aufzuheben! Und man muss auf europäischer Ebene auch klarma­chen, dass man nicht bereit ist, eine derartige Richtlinie umzusetzen. Unter Hinweis auf die Menschenrechtskonvention und auf die Grundrechtecharta der Europäischen Union müsste das ein Leichtes sein. Da müssen wir nichts abwarten, da müssen wir nicht auf irgendetwas warten – wobei ich allerdings hoffe, dass uns hier der Verfassungsge­richtshof noch zur Seite springt.

Der zweite Punkt – dass ich es nicht vergesse – ist die Evaluierung all jener Maßnah­men, die Eingriffe in die Grund- und Freiheitsrechte sind. Einen entsprechenden Antrag haben wir bereits vor ziemlich genau einem Jahr hier im Parlament eingebracht, weil wir eben der Meinung sind, dass alle diese Maßnahmen – Terrorismusprävention und so weiter –, die in die Grundrechte eingreifen – auch in das Grundrecht der Meinungs­freiheit und so weiter –, einer klaren Kontrolle unterworfen werden müssen. Denn es muss klar sein, dass die Eingriffe in die Grund- und Freiheitsrechte natürlich in einem möglichst geringen Ausmaß getätigt werden. Dort ist der große Maßstab.

Die Sicherheit der Bevölkerung ist uns Freiheitlichen nachweislich, wie man hier auch immer wieder merkt, ein sehr großes Anliegen. Allerdings muss sie mit angemessenen und geeigneten Mitteln erreicht werden, denn der Umgang mit den Grund- und Frei­heitsrechten ist letztendlich auch ein Maßstab für die Reife eines demokratischen Rechtsstaats. Wir werden daher weiterhin schauen, dass diese Eingriffe im geringst­möglichen Ausmaß getätigt werden. (Beifall bei der FPÖ.)

14.19


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Grosz. 3 Minu­ten. – Bitte.

 


14.20.02

Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Herr Kollege Maier! Hohes Haus! Ich finde es schon etwas eigenartig, dass man heute bei dieser Debatte die Richtlinie der Europäi­schen Union 2006/24/EG dazu hernimmt, das Debakel, das Österreich mit der Vorrats­datenspeicherung erlitten hat, irgendwie zu rechtfertigen. (Abg. Mag. Johann Maier: Das Debakel war 2006, das wissen Sie ganz genau!)

Kollege Maier! Nicht die ursprüngliche Richtlinie der Europäischen Union bezüglich der Vorratsdatenspeicherung zur Verfolgung von Terrorismus, Kinderpornografie, Cyber­crime et cetera et cetera war das Problem, sondern deren überschießende Umsetzung durch diesen österreichischen Nationalrat mit Stimmen der Sozialdemokratie und der Österreichischen Volkspartei – jener Sozialdemokratie, der Sie als Abgeordneter selbst angehören und jener Partei, von der Sie zum Vorsitzenden der österreichischen Daten­schutzkommission gemacht worden sind (Abg. Mag. Johann Maier: ... Datenschutz­kommission!): Sie, der Sie heute hier stehen und davon sprechen, wie schlimm denn diese Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung für Österreich war und der Sie eigent­lich alle unsere Argumente aus dieser damaligen Plenardebatte – in der sich Freiheitli­che, Grüne und das BZÖ zu Wort gemeldet haben und gemeinsam gesagt haben, die­se Umsetzung ist falsch – plötzlich als richtig darstellen.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite