Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 117

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beschlossen worden ist – in Österreich gänzlich aufhebt und sich neue Wege auch der Terrorismus- und Kriminalitätsbekämpfung einfallen lässt, denn der Bericht des Jus­tizausschusses vermerkt auf Seite 2 betreffend die unterzeichneten Abgeordneten – das ist im Übrigen wieder der Herr Ikrath und der abwesende Herr Maier – Folgendes:

„Die unterzeichneten Abgeordneten nehmen die in letzter Zeit laut gewordenen Beden­ken, dass durch die Maßnahmen Aspekte der Datensicherheit bei den Betreibern nicht ausreichend berücksichtigt werden, was insbesondere die Verhinderung des unberech­tigten Zugangs zu den gespeicherten Daten und die Kontrolle deren Löschung nach Ablauf der Speicherfrist betrifft, sehr ernst.“

Na bum! Ihr nehmt sie also jetzt einmal sehr ernst. Also Ihr überwacht nun seit einem Jahr Hinz und Kunz in dieser Republik, aber nach einem Jahr nehmt Ihr jetzt endlich die Bedenken ernst. (Zwischenruf des Abg. Neubauer.) Das ist im Übrigen ein Antrag dieses heldenhaften Herrn Maier, der noch vorhin hier heraußen gestanden ist: Diese Vorratsdatenspeicherung war falsch und sie muss fallen! – Und auf der anderen Seite bringt er einen Entschließungsantrag ein, mit dem er sie eigentlich indirekt bestätigt und sagt: Ja, aber die Bedenken nehmen wir ernst, und jetzt sollten wir evaluieren. – Das ist wahrhaftig keine sehr heldenhafte Vorgangsweise. (Zwischenruf des Abg. Mag. Ikrath.)

Wir bekämpfen die Vorratsdatenspeicherung in dieser Form, wir stehen aber dazu, dem Staat und den staatlichen Behörden die Instrumente in die Hand zu geben, um Terrorismus tatsächlich zu bekämpfen, auch was die religiöse Verhetzung in diesem Land betrifft, den Islamismus, alle extremen Ausprägungen (Ruf bei der ÖVP: „Grosz-ismus“!), um Kinderpornografie zu bekämpfen, schwere Kriminalität, organisierte Krimi­nalität. Diese gehören in diesem Land bekämpft, auch mit den richtigen Instrumenten, aber nicht den einfachen Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land auf billige Art und Weise durchs Schlüsselloch ins Schlafzimmer geschaut, was offenbar die Träume eini­ger Abgeordneter darstellt. (Beifall beim BZÖ.)

14.27


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Hagen zu Wort gemeldet. 5 Minuten Redezeit. – Bitte. (Abg. Dr. Jarolim: Auf die Reaktion des Kollegen Maier ...! – Rufe und Gegenrufe zwischen den Abgeordneten Grosz und Dr. Jarolim.)

 


14.27.20

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Ich bin zwar der Meinung, dass der Exekutive jedwede Möglichkeit für die Bekämpfung von Straftaten in die Hand gegeben werden sollte, je­doch kann ich auch den Bedenken dieser Bürgerinitiative „Stoppt die Vorratsdatenspei­cherung“ ganz klar nahetreten.

Die Situation ist die, dass man das unter folgende Überschrift setzen könnte: Un­schuldsvermutung oder Schuldverdacht?, ist auf einen einfachen Nenner gebracht die große gesellschaftliche Auseinandersetzung, um die es hier geht. Wollen wir demokra­tische Strukturen mit frei handelnden Unternehmungen und Bürgerinnen und Bürgern oder einen planwirtschaftlich gelenkten Staat, in dem Bürgerinnen und Bürgern per Ge­neralverdacht misstraut wird? – Ich glaube, so stellt sich die Situation betreffend die Vorratsdatenspeicherung dar.

Gehen wir ein bisschen tiefer in die Materie hinein: Bei der Vorratsdatenspeicherung werden von jedem Menschen in Europa sensible persönliche Daten ohne jeden Ver­dacht gespeichert, das heißt, wenn Sie ein Telefon benützen, wenn Sie E-Mails ver­schicken oder wenn Sie sogar eine Internetverbindung irgendwohin haben, dann wird das aufgezeichnet. Dann stehen Sie, sollte irgendwo ein Verdacht auftreten, wenn Sie


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