Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 136

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Zu den Fragen 3 und 4:

Insgesamt gehen wir über den dreijährigen Projektzeitraum von Zusatzkosten in der Höhe von 10 Millionen € aus, wobei das aus meiner Sicht gut investiertes Geld in die Erhöhung der Einsatzbereitschaft der Truppe ist.

Für das Pilotprojekt 1, also die Freiwilligenmiliz, sind bisher Vollkosten in der Höhe von 1 Million € angefallen. Das Pilotprojekt 2, Reduzierung der Zahl der Funktionssoldaten, hat in zwei Liegenschaften erst am 1. Dezember 2012 und in den restlichen Kasernen am 1. Jänner 2013 begonnen. Wir rechnen mit 1 Million € an Einmalinvestitionen und ersten Personalkosten. In Folge werden sich die jährlichen Kosten bei zirka 480 000 € aufschlagen.

Derzeit sind keine nennenswerten Kosten für das Pilotprojekt 3, Musterverband, an­gefallen, da das Personal erst in den neuen Organisationsplan übergeleitet wird und erst die entsprechenden Ausbildungen durchgeführt werden.

Zur Frage 5:

Auf Basis der verfassungsrechtlichen und wehrrechtlichen Normen, der Empfehlungen der Bundesheerreformkommission und des Regierungsprogramms sind diese Pilotpro­jekte auch erarbeitet und erdacht worden.

Zur Frage 6: Wie hoch werden die Kosten für die Reduzierung der Systemerhalter sein?

Das wird eben derzeit in einer Arbeitsgruppe im Generalstab beurteilt. Erste Ergebnis­se werden demnächst vorliegen. Diese werden Sie natürlich auch zu Gesicht bekom­men.

Zu den Fragen 7 bis 10:

Ich habe auf Basis des Ergebnisses der Volksbefragung und nach Abstimmung inner­halb der Regierung entsprechende Richtlinien zur weiteren Bearbeitung mit einer eige­nen Ministerweisung vom 24. Jänner 2013 erteilt. Es wurde eine ressortinterne Arbeits­gruppe eingerichtet. Deren Projektfortschritt wird regelmäßig mir und der Arbeitsgruppe innerhalb der Regierungskoalition, die aus Frau Minister Mikl-Leitner, aus Herrn Klub­obmann Kopf, Herrn Staatssekretär Ostermayer und meiner Wenigkeit besteht, berich­tet werden.

Wir gehen davon aus, dass wir bis Sommer 2013 ein Konzept zur entsprechenden Re­form erarbeiten können, und dann kann man mit der Umsetzung beginnen. Sie soll im Jahr 2014 beendet werden.

Zu den Fragen 11 bis 14:

Da geht es um die von Ihnen angesprochenen Schisportveranstaltungen. Unterstüt­zungsleistungen sind erlassmäßig im österreichischen Bundesheer geregelt. Derartige Leistungen werden dann genehmigt, wenn sie einen Ausbildungswert haben und eine sinnvolle Ergänzung beziehungsweise Anwendung von erlernten Ausbildungsinhalten darstellen.

Auch Schisportveranstaltungen des Österreichischen Schiverbandes werden seit Jahr­zehnten unterstützt, wenn für die Grundwehrdiener eine Ergänzung der Ausbildung im konditionellen und schifahrerischen Bereich gegeben ist.

Insgesamt waren im Jahr 2013 bisher 148 Grundverdiener bei Schisportveranstaltun­gen im Einsatz.

Zu den Fragen 15 bis 17: Da geht es um die Werbevideos.

Nein, das Video wurde mit Equipment der Firma „MEDIA VILM“ erstellt. Damit entfal­len die Fragen 16 und 17.

 


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