Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 137

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Zur Frage 18:

Grundsätzlich ist festzuhalten – und da muss ich sehr exakt sein und auf Exaktheit be­stehen –, dass es mit dem privaten Verein „Personenkomitee Unser Heer“ keine direk­te Zusammenarbeit zur Produktion eines Videos gegeben hat. Das Video wurde von der in Wien ansässigen Firma „MEDIA VILM“ erstellt.

Es wurden Aufnahmen in einer Heeresküche, von einem Rollstraßengerät und von ei­nem Hubschrauber des Typs „S 70 – Black Hawk“ durch die zuständige Kommunika­tionsabteilung genehmigt.

Zur Frage 19:

Es hat keinen Zutritt von einem privaten Verein zu Heeresliegenschaften gegeben.

Zur Frage 20:

Der Dienstbetrieb wurde natürlich nicht gestört.

Zu den Fragen 21 und 22:

Auch hier ein klares Nein. Der Firma „MEDIA VILM“ wurde Archivmaterial zur Verfü­gung gestellt, ein oftmals im Jahr stattfindendes routinemäßiges Service, das von un­terschiedlichsten Medien in Anspruch genommen wird.

Zur Frage 23:

Die Kosten für Zeitungsinserate im Zeitraum Oktober 2012 bis Jänner 2013 betrugen 453 329,64 €. Ein Großteil davon wurde im Oktober für die Bewerbung der traditio­nellen Heeresleistungsschau zum Nationalfeiertag aufgewendet.

Zur Frage 24: welche Zeitungen?

„Presse“, „Standard“, „Kronen Zeitung“, „Österreich“, „Heute“, „Niederösterreichische Nachrichten“, „Vorarlberger Nachrichten“, „Oberösterreichische Nachrichten“, „Tiroler Tageszeitung“, „Salzburger Nachrichten“ oder „Kleine Zeitung“.

Zur Frage 25: Wie hoch waren die Gesamtausgaben für Werbung für den Zeitraum Oktober 2012 bis Jänner 2013?

Für den Bereich Landesverteidigung 570 846,90 € und für den Bereich Sport 184 376,15 €.

Zur Frage 26: Gab es im Zeitraum Oktober 2012 bis Jänner 2013 Zusagen von Ihrem Ressort für Inserate im Jahr 2013?

Nein.

Damit entfällt Frage 27.

Zu den Fragen 28 und 29:

Da geht es um die Weiterbestellung von führenden Offizieren, Sektionschefs, General­stabschef, Stellvertreter und so weiter.

Die Fünfjahresverträge laufen jetzt aus. Auf Basis des Ausschreibungsgesetzes wur­den die Betroffenen über die Nichtweiterbestellung informiert. Die Ausschreibungen er­folgen in Kürze. Den Betroffenen bleibt es natürlich unbenommen, sich wieder zu be­werben, wie das auch vor fünf Jahren der Fall war.

Zur letzten Frage, zur Frage 30:

Die Planstellenbesetzungsverordnung 2012 ist eine Verordnung der Bundesregierung mit der Zielrichtung, die Mobilität innerhalb des Bundes zu stärken. Daher ist diese Ver­ordnung eine Unterstützung in der personellen Reformplanung, weil damit die Vermitt-


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