Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 158

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antwortlich und muss auch die Verantwortung für Falschdarstellungen und Angstma­che übernehmen. (Abg. Großruck: Sie reden über gelegte Eier!)

Das heißt, die Volksbefragung war in Wirklichkeit eine Abstimmung über den Zivil­dienst, der auch dann im Endeffekt gewonnen hat. Und das ist heute schon bespro­chen worden: 80 Prozent jener, die sich für die Wehrpflicht ausgesprochen haben, ga­ben als Grund dafür an, den Zivildienst aufrechterhalten zu wollen. Und das macht es halt insofern schwierig, wenn jetzt diese Wertigkeit aller Zivildiener nicht in Reformen einfließt: die Wertigkeit der Sozialdienste, die Wertigkeit und die Absicherung dieser Dienste – extrem wichtig nach der Volksbefragung.

Ich muss mich ein bisschen entschuldigen. Durch die Schwangerschaft habe ich ein bisschen Atemschwierigkeiten, aber das ist so, wenn Beruf und Familie vereinbar sein kann und auch sein muss.

Nach der Volksbefragung war die Wichtigkeit des Zivildienstes und des Wehrersatz­dienstes plötzlich nicht mehr so wichtig. Und das muss man auch sagen, dass in die ganze Debatte der Zivildienst nicht mehr eingeflossen ist. Es gibt jetzt zwar eine neu installierte Gruppe, die das alles besprechen soll, die den Grundwehrdienst bespre­chen soll, aber wenn der Zivildienst tatsächlich als Wehrersatzdienst ein Erfolgsmodell ist, das immer wieder besprochen wurde, dann muss diese Wertigkeit auch in Refor­men einfließen und gerade in die Beratungen dieser neu installierten Arbeitsgruppe. Ich bin schon sehr gespannt, was alles an Reformen hier tatsächlich herauskommen wird.

Die Innenministerin hat sich weiterhin um den Zivildienst zu kümmern. Das ist Geset­zeslage. Und ich denke, es wäre sehr, sehr fahrlässig, ganz ehrlich, auch den Zivil­dienstorganisationen und den Zivildienern selbst gegenüber, wenn hier keine Refor­men passieren.

Deshalb bringe ich den Entschließungsantrag betreffend Reform des Zivildienstes ein, der im Saal verteilt werden wird.

Es ist höchst an der Zeit, dass der Zivildienst reformiert wird, dass die Arbeit von rund 14 000 jungen Männern tatsächlich anerkannt wird. Da geht es um die Angleichung der Regelungen an die Sozial- und Gesundheitsberufe. Es braucht nachvollziehbare und rasche Reformen, unter anderem, den verpflichtenden Zivildienst auf sechs Monate zu verkürzen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass der Wehrdienst kürzer dauert als der Zivil­dienst, wenn die Verpflichtung dieselbe ist. Der Zivildienst soll freiwillig bis zu einem halben Jahr verlängert werden können – dies soll natürlich kollektivvertraglich entlohnt werden –, damit es keine Steh- und Ruhezeiten mehr für die jungen Männer gibt. Denn wenn der Einberufungsbefehl kommt, muss man damit rechnen, ein Jahr stehen zu bleiben, von der Ausbildung, von der Arbeitswelt herausgenommen zu sein, weil es sich anders nicht ausgeht. Deshalb soll die Möglichkeit geschaffen werden, den Zivil­dienst freiwillig verlängern zu können. Und die dann auftretende Lücke soll geschlos­sen werden mit einem freiwilligen Sozialjahr, das kollektivvertraglich entlohnt wird.

Die Stärkung der Freiwilligentätigkeit war ein großes Thema im Zuge der Debatte. So­mit auch ein weiterer Punkt, der unbedingt in die Zivildienstreform einfließen müsste, nämlich: Wenn Jugendliche vor ihrem Zivildienstantritt ein freiwilliges Sozialjahr oder auch ein freiwilliges Umweltschutzjahr absolviert haben, dann sollen sie sich das auf den Zivildienst anrechnen lassen können. Wenn sie vorher schon eine Jugendleiter­ausbildung bei den Pfadfindern und Pfadfinderinnen gemacht haben, was ja bedeutet, dass sie Verantwortung übernehmen für Kinder in Gruppen, dass sie Gruppendynamik, die Pädagogik einfach beherrschen, dann sollen sie sich das auch auf den Zivildienst anrechnen lassen können. Jugendliche, die beim Roten Kreuz arbeiten und tatsächlich dort auch lernen, Menschenleben zu retten, sollen sich Teile oder den gesamten Zivil-


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