Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 160

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Argument war, um für die Wehrpflicht zu stimmen. Es wurde deutlich, welche Wertig­keit der Zivildienst in den Köpfen der BürgerInnen hat. Jedoch finden seit Jahren kaum Verbesserungen im System des Zivildienstes statt. Die rechtliche und finanzielle Situa­tion der Zivildiener spiegelt nicht die - durch das Votum vom 20. Jänner 2013 bestätigte - Wertschätzung der Zivildienstleistenden wider.

Auch wenn das Ergebnis der Volksbefragung respektiert und umgesetzt gehört, so darf auch nicht vergessen werden welche Kritikpunkte es am System Wehrpflicht und Zivil­dienst gibt. Der Zivildienst ist weiterhin der Wehrersatzdienst, der junge taugliche Män­ner verpflichtet, einen 9-monatigen Dienst abzuleisten. Die Regelung dafür ist sehr res­triktiv. Auch wenn die Auswahl der Trägerorganisation sehr flexibel gehandhabt wird und dies große Zustimmung bekommt, die Sanktionsdrohungen und Strafandrohungen für die Zivildiener zeichnen den Zwangsdienst aus.

Das Recht auf Privatsphäre, gerade wenn es um die persönliche Gesundheit geht, gilt für Zivildiener im Krankenstand nicht, sie müssen den Vorgesetzten die Art der Er­krankung nennen. Auch fehlt die Basis von gewerkschaftlichen und arbeitsrechtlichen Dienstverhältnissen wie die 38-Stundenwoche oder angeglichene Urlaubsregelungen.

Es ist höchst an der Zeit, den Zivildienst, die engagierte Arbeit von rund 14.000 jungen Männern pro Jahr, den Regelungen der Sozial- und Gesundheitsberufe anzugleichen. Jetzt braucht es für den Zivildienst, für die Zivildienstleistenden und für die Organisa­tionen rasche und nachvollziehbare Reformen, geht es doch einerseits um die Gleich­stellung mit dem Grundwehrdienst, aber vor allem geht es darum, dass der Zivildienst als Stütze, als Institution, als solche von Seiten der Politik auch endlich wahrgenom­men wird. Diese Conclusio hat das Ergebnis der Volksbefragung klar aufgezeigt.

Wenn der Zivildienst als Wehrersatzdienst tatsächlich ein "Erfolgsmodell" ist, dann sol­len auch Dauer und Bezahlung dies widerspiegeln. Die Verkürzung auf 6 Monate, so­mit die Gleichstellung des Ersatzdienstes mit dem Wehrdienst, die Wiedereinführung der freiwilligen Verlängerung finanziert durch das zuständige Ministerium für Inneres und die Verdoppelung der Grundvergütung auf die Höhe der Mindestsicherung haben die ersten Schritte einer Reform zu sein, die den "Helfenden Händen" tatsächlich die Wertschätzung entgegen bringt, die sie sich auch verdient haben.

Dazu kommt die Stärkung und Förderung der Freiwilligentätigkeit. Wenn Jugendliche vor ihrem Dienstantritt ein Freiwilliges Sozialjahr oder ein Freiwilliges Umweltjahr ab­solvieren, können sie sich dieses als Zivildienst anrechnen lassen. Wenn ein Jugendli­cher bei der Freiwilligen Feuerwehr, beim Jugend-Rot-Kreuz oder bei den Pfadfindern und Pfadfinderinnen freiwillig tätig ist und dort eine Ausbildung absolviert (wie zum Beispiel die Jugendleiterschulung), kann er sich Teile oder den gesamten Zivildienst (Wehrdienst) anrechnen lassen. Dafür braucht es Gespräche mit den Organisationen und die Ausarbeitung eines Kriterienkatalogs.

Fest steht, dass der Zivildienst als wichtige Säule in der Gesellschaft gesehen wird. Daher ist es wichtig, den Zivildienst als Institution zu stärken, die Situation für Zivil­dienstleistende zu verbessern und die Trägerorganisationen abzusichern.

Die Bundesregierung darf die deutlich ausgedrückte Wertschätzung gegenüber den Zi­vildienstleistenden nicht vergessen und einfach zur Tagesordnung übergehen. Refor­men des Zivildienstes müssen jetzt rasch angegangen werden, damit eine Chance be­steht, den Zwangszivildienst langfristig durch einen Freiwilligendienst zu ersetzen. Da­zu gehört unter anderem die finanzielle Stärkung der Zivildienstleistenden, die Möglich­keit der Anrechenbarkeit des Zivildienstes für weitere Ausbildungen und die Möglichkeit der Anrechnung von freiwilligen Tätigkeiten als Zivildienst sowie die parallele Umset­zung des freiwilligen Sozialjahres zum Zivildienst.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 


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