Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 161

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Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzu­legen, der folgende Punkte beinhaltet:

1. Der verpflichtende Zivildienst wird auf 6 Monate verkürzt.

2. Der Zivildienst soll freiwillig um bis zu 6 Monate verlängert werden können. Diese 6 Monate müssen kollektivvertraglich entlohnt (€ 1.400,- brutto) werden. Es darf zu kei­nen Steh- und Ruhephasen mehr vor dem Studium, Ausbildung und Berufseinstieg nach dem Zivildienst kommen.

3. Um den Bedarf durch die auftretende Lücke nach Verkürzung zu deckeln, soll als Parallelstruktur im Sozialdienstsystem das bezahlte freiwillige Sozialjahr eingeführt werden. Start mit 1.400 Frauen und Männern, ab 18 Jahren, für ein Jahr befristet und mit kollektivvertraglicher Entlohnung in der Höhe von € 1.400,- brutto. Dieses Jahr soll auch als Zivildienst angerechnet werden können.

4. Für die nach dem Zivildienst einschlägigen Studien oder Ausbildungen soll das im Zivildienst Erlernte anrechenbar sein (Ausbildung für die Tätigkeit in einem sozialen Beruf wie Familienhilfe, Altenpflege, Behindertenbetreuung, für die FH für Soziale Ar­beit aber auch für Studien wie Psychologie oder Pädagogik).

5. Wenn Jugendliche vor ihrem Zivildienst-Dienstantritt ein Freiwilliges Sozialjahr oder ein Freiwilliges Umweltschutzjahr machen, soll dieses auf den Zivildienst anrechenbar sein. Wenn ein Jugendlicher bei der Freiwilligen Feuerwehr oder beim Jugend-Rot-Kreuz schon ehrenamtlich tätig war, soll er sich Teile oder den gesamten Zivildienst anrechnen lassen können.

6. Im Bereich des Zivildienstes soll es zu einer Angleichung an die arbeitsrechtliche Situation von Sozial- und Gesundheitsberufen kommen: Normalarbeitszeit, Urlaubsan­spruch, Streichung der restriktiven Krankenstands-Regelungen von Zivildienern, Refor­mierung bzw. Streichung von Dienstpflichtverletzungen und Strafandrohungen.

7. Die Grundvergütung soll auf € 600,- verdoppelt werden.

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Widmann. – Bitte.

 


17.01.17

Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Als Miliz­offizier sehe hier mit Schrecken den politischen Diskussionen über das Bundesheer entgegen, weil ich weiß, dass das Bundesheer in diesem Land seit Jahrzehnten partei­politisch missbraucht wird. Da geht es nicht so sehr um konkrete Konzepte, um Vi­sionen, um Ideen, um eine Einbindung in die gemeinsame Sicherheitsdoktrin auch auf europäischer Ebene, sondern da geht es ums Kassieren von parteipolitischem Klein­geld in diesem Land.

Es hat sich ja in den letzten Wochen wieder eindrucksvoll bestätigt, dass ich mit die­sem Vorurteil, insbesondere gegenüber den etablierten Parteien in diesem Land recht behalten habe. Ich habe auch vor einigen Jahren recht behalten mit der Annahme, als ich gesagt habe, Herr Minister Darabos, Sie mögen vielleicht ein guter Sportminister sein, vielleicht auch ein guter Innenminister, aber ein Zivildiener aus Gewissensgrün­den kann niemals ein guter Verteidigungsminister sein. Das geht einfach nicht. – Das


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