Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe die Debatte.
Wir kommen zu den Abstimmungen.
Zunächst Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform des Zivildienstes.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Der Antrag ist abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber dem Bundesminister für Landesverteidigung und Sport gemäß Artikel 74 Abs. 1 B-VG.
Zu einem solchen Beschluss des Nationalrates ist gemäß Abs. 2 der zitierten Verfassungsbestimmung die Anwesenheit der Hälfte der Abgeordneten erforderlich. Ich stelle diese ausdrücklich fest.
Es ist von 20 Abgeordneten das Verlangen gestellt worden, eine namentliche Abstimmung durchzuführen, und wir gehen daher so vor.
Die Stimmzettel, die zu benützen sind, befinden sich in den Laden der Abgeordnetenpulte und tragen den Namen der Abgeordneten sowie die Bezeichnung „Ja“ – das sind die grauen Stimmzettel – beziehungsweise „Nein“ – das sind die rosafarbenen. Für die Abstimmung können ausschließlich diese amtlichen Stimmzettel verwendet werden.
Die Abgeordneten werden namentlich aufgerufen, den Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen.
Ich ersuche jene Abgeordneten, die für den Entschließungsantrag der Abgeordneten Strache, Kolleginnen und Kollegen stimmen, „Ja“-Stimmzettel, jene, die dagegen stimmen, „Nein“-Stimmzettel in die Urne zu werfen. Achten Sie bitte darauf, nur einen Stimmzettel einzuwerfen.
Ich bitte nunmehr die Schriftführerin, Frau Abgeordnete Mag. Lohfeyer, mit dem Namensaufruf zu beginnen; Frau Abgeordnete Franz wird sie später dabei ablösen. – Bitte.
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(Über Namensaufruf durch die Schriftführerinnen Mag. Lohfeyer und Franz werfen die Abgeordneten ihren Stimmzettel in die Urne.)
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Präsident Fritz Neugebauer: Die Stimmabgabe ist beendet.
Die damit beauftragten Bediensteten des Hauses werden nunmehr unter Aufsicht der Schriftführer die Stimmenzählung vornehmen.
Ich unterbreche zu diesem Zweck die Sitzung für einige Minuten.
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(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 17.56 Uhr unterbrochen und um 18.01 Uhr wieder aufgenommen.)
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