Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 210

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reich im Wesentlichen das Kunstförderungsgesetz, und dort gibt es einfach unter­schiedliche Schwerpunktsetzungen, was Bundeskompetenz und Landeskompetenz be­trifft.

Da Herr Abgeordneter Rosenkranz eines unserer wichtigen Themen auch im Unter­richtsausschuss angesprochen hat, noch so viel: Es gibt da bereits sehr interessante Modelle zur Ganztagsschule in Kooperation mit Musikschulen, mit Kulturinitiativen, wo es vor Ort schon recht gut gelingt, eine Kombination zu schaffen zwischen Talente­förderung auf der einen Seite und einem ganztägigen Schulangebot auf der anderen Seite, wobei mein Zugang ja auch der der Wahlfreiheit ist und nicht der, Dinge von oben zu verordnen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.55


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Aubauer. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.55.43

Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzte Frau Bundesminister! Hohes Haus! Wir sollten in dieser Diskussion, so meine ich, doch betonen, dass Österreich im internationalen Vergleich das Musikland schlecht­hin ist, und darauf können wir stolz sein. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Weninger.)

Wenn heute die FPÖ musikalische Förderung für sozial benachteiligte Talente fordert, so schauen wir uns doch um, schauen wir, wo wir in Österreich stehen! Wir haben 430 öffentliche Musikschulen mit hochwertiger musikalischer Ausbildung, und Talente werden gefördert, auch wenn sie aus nicht begüterten Familien stammen. Einzigartig zum Beispiel, was mein Bundesland leistet: Allein in Niederösterreich gibt es 134 öf­fentliche Musikschulen an 500 Standorten zur Förderung unserer jungen Talente. Das ist die höchste Versorgungsdichte im Vergleich mit allen anderen Bundesländern. (Bei­fall bei der ÖVP.)

Den Großteil der Kosten tragen Land und Gemeinden, das heißt, diese hervorragende Musikausbildung ist auch leistbar. Wie schaut das aus? – In einigen Gemeinden kann man sich zum Beispiel um 8 € im Monat ein Instrument ausleihen. Für geringe Einkom­men gibt es zumindest deutliche Ermäßigungen.

Betreffend die freiheitliche Forderung nach einem Stipendiensystem für Bedürftige möchte ich schon betonen, dass wir in Österreich ein durchaus treffsicheres Fördersys­tem für sozial Schwache haben, was bedeutet, es ist dafür gesorgt, dass junge Men­schen und ihre musikalischen Talente gefördert werden.

Und wenn sich die Älteren in der Pension auch noch einmal einen Traum erfüllen wollen und vielleicht ein Instrument lernen wollen: Österreich bietet da Chancen für je­den. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

19.58


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zweite Wortmeldung: Herr Abgeordneter Dr. Rosen­kranz. Wunschgemäß sind 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung eingestellt. – Bitte.

 


19.58.06

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Es ist natürlich auch Niederösterreich mit einem guten Musikschulwerk gesegnet, wie es Frau Kollegin Aubauer erwähnt hat, aber trotzdem: Wer unterstützt Eltern, wenn sie ihre Kinder mit dem Auto irgendwo anders hinführen müssen, zum Beispiel nach Wien oder an eine andere Musikeinrichtung oder zu einem anderen Lehrer oder sonst et­was? – Da gibt es eben nichts!

 


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