Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 211

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Zur nächsten Frage: Natürlich gibt es auch Instrumente, die man sich ausleihen kann, gerade was den Streichernachwuchs oder Ähnliches betrifft – manche Instrumente sind ja durchaus teuer. Das gibt es zum Teil auch, aber hier geht es generell darum, was der Bund dazu tun kann. Und da muss ich jetzt eines anmerken, und das hat mich eigentlich zu meiner weiteren Wortmeldung bewegt.

Auf der einen Seite freue ich mich, dass die Frau Bundesministerin im Gegensatz zu anderen Proponenten ihrer Partei sagt, die Wahlfreiheit soll gewährleistet bleiben – das nehme ich sehr positiv und zustimmend zur Kenntnis; daran werden wir sie auch bei Gelegenheit erinnern –, aber die Frage, die sich aufgetan hat, ist Folgende: Sie haben gesagt, was diese Transparenzsachen und die Förderung von Ländern und Gemein­den betrifft, sind Sie an Gesetze gebunden. Natürlich sind Sie an Gesetze gebunden, und ich nehme nicht an, dass Sie, Frau Bundesministerin, gegen die Gesetze agieren wollen, nur auf der anderen Seite: Geben Sie sich ein bisschen kämpferischer, Frau Bundesministerin! Denn die Schulverwaltung, so wie sie zwischen Bund und Ländern aufgeteilt ist, ist auch Gesetz, aber da sagen Sie dazu: Das hätte ich gerne geändert! Dieser Zusatz fehlt mir bei Ihnen, wenn Sie jetzt sagen: Ich bin da an die Gesetze ge­bunden. Sie haben sonst ja auch Visionen, dass man nämlich – speziell hier – Gesetze auch ändern kann, und da würden wir gerne mit Ihnen mitmachen. (Beifall bei der FPÖ.)

19.59


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner zu diesem Tagesord­nungspunkt gelangt Herr Abgeordneter Dr. Walser zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.00.01

Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Frau Ministerin! Hohes Haus! Frau Minis­terin, ein bisschen verwundert bin ich jetzt schon ob Ihrer Betonung der Wahlfreiheit. Bislang war es Strategie der Sozialdemokratie, für die gemeinsame Schule mit ganztä­giger Ausrichtung und verschränktem Unterricht zu sorgen, und Sie hatten dabei unse­re Unterstützung. Dass Kollege Rosenkranz hier wieder das alte Lied der „Zwangstags­schule“ gesungen hat (Zwischenruf bei der ÖVP) und das Schreckgespenst von zwangs­verpflichteten Kindern an die Wand gemalt hat, das verwundert mich weniger.

Herr Kollege Rosenkranz! Die moderne gemeinsame Schule mit ganztägiger Ausrich­tung, so wie wir sie wollen, von 9 bis 15 Uhr – wir nennen das „Schule 9/15“ –, lässt den Kindern genug Möglichkeiten, nach 15 Uhr Schwerpunkte privater Natur zu setzen. (Zwischenruf des Abg. Rädler.) Der große Vorteil einer solchen Schule ist, dass Kinder eben nicht überfordert werden, dass sie während der Zeit in der Schule die Möglichkeit haben, sich zu erholen, und dass auch jene Schüler, die vielleicht von Haus aus nicht mit Musik, nicht mit zusätzlichen Angeboten konfrontiert werden, diese Möglichkeiten in der Schule erhalten.

Gerade das, was die Frau Ministerin, Kollegin Aubauer, Kollegin Ablinger betont ha­ben, kann in so einer Schule stattfinden, nämlich die individuelle Förderung aller Kin­der, und das ist, glaube ich, der wesentliche Punkt. Ich nehme an, auch Kollege Ro­senkranz ist daran gelegen, dass beispielsweise die Wiener Philharmoniker den Anteil weiblicher Mitglieder etwas erhöhen, und das ist dann möglich, wenn diese weiblichen Mitglieder zuvor in der Schule die Möglichkeit hatten, ihr Talent zu entwickeln.

Was hindert Musikschulen daran, in die Schule zu kommen? Und wenn wir große und überragende Talente in der Schule haben, dann werden sich individuelle Lösungen fin­den, diesen überragenden Talenten die Möglichkeit zu bieten, am Nachmittag im Kon­servatorium oder ähnlichen Einrichtungen zu lernen.

Ich kann Ihnen aus der Praxis berichten: Ich hatte an meiner Schule glücklicherweise solche Talente, und Sie werden wahrscheinlich nicht überrascht sein – das hoffe ich,


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