Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 244

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haben es schon gehört: Volksbegehren werden jetzt besser behandelt. Das ist zu be­grüßen, keine Frage. Aber das ist, mit Verlaub gesagt, fast selbstverständlich, was hier kommt, nämlich dass die Initiatoren ein Rederecht haben und dass man darüber eine Sondersitzung abhält. Das ist zu begrüßen, aber kein großer Schritt.

Die Wählerevidenz wird jetzt österreichweit verbessert beziehungsweise vereinheitlicht. Das ist richtig, aber kein großer Schritt im Sinne direkter Demokratie. Die Bürgerinitia­tive ist jetzt leichter zu unterstützen, leichter elektronisch zu unterstützen. Die Vor­zugsstimmen werden besser bewertet. Und dann kommt etwas wirklich Neues, nämlich die Bürgeranfrage.

Die Bürgeranfrage, um das kurz zu erklären, ist eine ganz tolle Sache. Bürgeranfrage heißt, dass zwischen dem 28. Tag und dem 21. Tag vor der nächsten Sitzung Anfra­gen an das Parlament eingebracht werden können. Da wird eine eigene Homepage er­richtet. Derjenige, der diese Anfragen einbringt, muss sich mit einer qualifizierten elek­tronischen Signatur ausweisen, und dann können in sieben Tagen vor der Sitzung die­se Anfragen unterstützt werden. Sie merken schon, das ist ein ganz einfaches System, leicht zu durchschauen.

Es müssen dann mindestens 10 000 Bürger, wiederum mit qualifizierter elektronischer Signatur, ganz einfach diese Anfrage unterstützen. Das ist wahrscheinlich so ähnlich wie in Facebook, da müssen sie ein „like“ drücken, und wenn mindestens 10 000 Un­terstützer diese Anfrage unterstützt haben, besteht die Möglichkeit, dass sie dann in ei­ner Art Fragestunde, in einer Bürgeranfrage zum Aufruf kommt.

Die Fragen werden aber bei der Sitzung nach Zustimmungen gereiht. Die sieben bes­ten Fragen werden gereiht. Es ist aber nicht so, dass der Fragesteller dann hier steht und diese Frage stellt, sondern diese wird dann hier von einem Abgeordneten vorgele­sen und der Minister muss antworten. Danach können die Abgeordneten ihre Zusatz­fragen stellen, und dann wird demjenigen, der diese Anfrage gestellt hat, die von 10 000 oder mehr Unterstützern unterstützt wurde, das Protokoll zugestellt.

Das ist jetzt die große Neuerung, die Bürgerbeteiligung. Wir sind alle beeindruckt. Das ist das, was wirklich neu ist, und das ist also das Kosmetiktascherl.

Wir hatten eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die wirklich  das muss ich jetzt sagen – konstruktiv zu arbeiten begonnen hat. Da wurden zunächst von allen Parteien die Ideen zur direkten Demokratie eingebracht. Es gibt ja da ganz konkrete Ideen, die sind nicht erst letzten Sommer entstanden, sondern liegen viel weiter zurück. Von uns etwa gibt es bereits seit ziemlich genau einem Jahr einen ganz konkreten Vorschlag, wie di­rekte Demokratie weiterentwickelt werden kann – also wirklich weiterentwickelt, nicht nur reformiert, in irgendeiner Form zurückgebracht, sondern weiterentwickelt. Die lie­gen ja bereits vor. Es gibt von den Grünen konkrete Vorschläge. Das heißt, es gab be­reits etwas, worüber wir reden konnten.

In diesem Ausschuss hatten wir den Eindruck, dass da eine offene Diskussion stattfin­det, daher haben wir auch von Anfang an gesagt, wir können uns gerne über ein paar einfachere Übungen einigen, es muss aber immer klar das große Ziel vor Augen sein: Was ist wirklich der entscheidende nächste Schritt? Und der entscheidende nächste Schritt ist die Volksinitiative, das heißt die Möglichkeit, dass wirklich aus der Bevölke­rung heraus eine Gesetzesinitiative kommen kann (Beifall bei der FPÖ), und als zweiter Punkt die Vetoabstimmung, das heißt die Möglichkeit, ein bereits beschlosse­nes Gesetz mit einer bestimmten Beteiligung der Bevölkerung zu einer Volksabstim­mung zu bringen.

Das sind die beiden wesentlichen Punkte, und wir von der Opposition haben gesagt: Ja, wir diskutieren hier gerne, aber es muss klar sein, dass die Diskussion hier auch weitergeht und nicht bei einem sehr frühen Punkt stehenbleibt.

 


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