Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 243

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Parlament in die Beschlussfassung eingebunden werden soll, da gab es wesentliche unterschiedliche Zugänge. Daher war es nicht möglich, rasch einem Konsens herbei­zuführen.

Wir haben uns dann als Regierungsparteien gemeinsam dazu entschlossen, dass wir uns zusammensetzen und genau diese Punkte erarbeiten, die außer Streit waren – wo eigentlich alle Parteien an einem Tisch gemeint haben, die sollten wir dem Prinzip nach umsetzen. Mein Vorredner, Kollege Cap, hat sie schon mehr oder weniger im Detail er­klärt.

Ich möchte nur noch einmal hervorheben, dass der wesentliche Schritt dabei ist, dass in Zukunft die Menschen sich an Volksbegehren, an Bürgerinitiativen, an allen Formen der Eingaben im Parlament nunmehr auch Online beteiligen können. Dieser verein­fachte Zugang über das Internet ist, glaube ich, der ganz besondere Vorteil dieser No­velle, die wir hier hervorgestrichen haben. Genau dazu ist es auch notwendig, dass wir eine zentrale Wählerevidenz schaffen, damit es möglich wird, dass jeder Bürger/jede Bürgerin, der/die bei einem Volksbegehren in Zukunft ihre Unterstützung abgeben möchte, nicht zu seinem/ihrem Gemeindeamt oder Magistratischen Bezirksamt gehen muss, sondern das schon von zuhause, vom Internet aus durchführen kann, oder auch in jedes andere Bezirksamt oder jede andere Gemeinde gehen kann und nicht nur in sein/ihr derzeit zuständiges Heimatbezirksamt, weil jedes Bezirksamt und jede Ge­meinde mit der zentralen Wählerevidenz verbunden ist.

Betonen möchte ich, dass diese Vernetzung ganz wichtig ist. Die zentrale Wählerevi­denz macht nur dann Sinn, wenn wir das ganze System als solches auch verabschie­den. Denn: Ich brauche kein teures, zentrales Wählerevidenzsystem, das doch unge­fähr 10 Millionen € kosten wird, wenn es danach nicht entsprechend genutzt wird.

Der nächste Schritt, meine Damen und Herren, ist es, Sie alle einzuladen, an dieser Vorlage der Regierungsparteien entsprechend mitzuarbeiten, diese vielleicht auch noch da und dort zu verbessern. Ich habe in anderen Punkten auch die Erfahrung ge­macht, dass es immer intelligente Vorschläge gibt, und vielleicht gibt es den einen oder anderen Punkt, den Sie da oder dort noch ändern wollen. Ich sage Ihnen dazu jeden­falls auch gerne unsere Offenheit zu, dass wir nicht im Kern, aber im Detail gerne be­reit sind, auch die eine oder andere Abänderung hier vorzunehmen. Wir sind gespannt auf Ihre Argumente.

Ich darf abschließend nur mehr daran appellieren: Beteiligen Sie sich! Es ist nicht die umfassende Reform, die sich vielleicht manche gewünscht haben, die wir uns auch ge­wünscht haben, aber es ist ein erster Schritt – ein erster Schritt in Richtung mehr di­rekte Demokratie. Diesen Schritt, denke ich, sollten wir gemeinsam erledigen, mög­lichst alle miteinander, und lassen wir einen zweiten Schritt sehr, sehr schnell darauf folgen.

Damit, glaube ich, kann ich nur mehr abschließen mit Artikel 1 der österreichischen Bundesverfassung: „Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.“ In diesem Sinne lassen wir das Recht direkter dem Volk zukommen. – Dan­ke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

21.51


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Ste­fan. – Bitte.

 


21.51.51

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Damen und Herren! Ja, Demokratiepaket heißt das Ganze etwas hochtrabend. Ich finde, es ist eher ein Kosmetiktascherl. Was ist drinnen im Kosmetiktascherl? Wir


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