Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 246

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als 300 000 Menschen, fast 400 000 Menschen dann hierher kommen und fast als Ausnahmesituation eine Sondersitzung abgehalten wird, ein besonderer Ausschuss abgehalten wird, die ProponentInnen des Volksbegehrens da oben sitzen müssen und unseren Ausführungen lauschen müssen, damit dann am Ende wieder nichts rauskommt.

380 000 Menschen, die das unterschrieben haben, haben das nicht verdient! Und die vielen anderen, die sich für dieses Thema einsetzen wollen, sind erst gar nicht hinge­gangen, weil sie wissen, es bringt eh nichts, weil wir mittlerweile 34 Volksbegehren hat­ten, die genauso behandelt wurden. Da ist die Debatte losgegangen. (Beifall bei den Grünen.)

Dann kamen verschiedene Vorschläge von uns Grünen, von verschiedenen Initiativen, auch von Staatssekretär Kurz, von Präsidentin Prammer, von der FPÖ und wie wir hier alle sitzen. Und dass Sie, Herr Kollege Gerstl, jetzt den Vorschlag des Staatssekretärs Kurz hier noch einmal extra erwähnen, ist schon recht mutig, denn wenn man sich an­schaut, was von der Jungen ÖVP vorgeschlagen und damals von Vertretern der ÖVP medial auch durchaus unterstützt wurde und was Sie hier jetzt abliefern, dann sieht man: Da liegen Welten dazwischen. Das ist nicht einmal eine geglückte Generalprobe und eine absolut missglückte Vorstellung, das hat fast überhaupt nichts mehr mitein­ander zu tun.

Was man dem Paket und den Vorschlägen, die im letzten Jahr diskutiert wurden, zugu­tehalten muss und was Grundlage all dessen war, ist, dass Sie wirklich daran gear­beitet haben, dass es tatsächlich um Beteiligung gehen soll, und zwar Beteiligung in­klusive Entscheidung, nicht nur eine Beteiligung, die so ausschaut, dass ich, so wie Sie das jetzt mit dieser BürgerInnenanfrage vorschlagen, eine Frage absenden darf – aber nicht ganz alleine, sondern sie mit 9 999 anderen Menschen gemeinsam abschicken muss, damit dann hier das geschieht, was Kollege Stefan schon ausgeführt hat.

Es gibt also eine hohe Hürde, um das überhaupt einbringen zu können. Man darf nicht einmal hier herkommen, um die Frage selbst zu stellen, sondern sie wird von einem von uns hier vorgelesen. Man hat nicht einmal die Möglichkeit, rückzufragen, so wie wir ParlamentarierInnen das dann in einer zweiten Runde haben, sondern das machen auch wieder die Parlamentsparteien. Und wenn die Frage nicht zum Aufruf kommt, dann wird sie innerhalb von zwei Monaten beantwortet.

Wir alle, die in Opposition sitzen oder schon einmal saßen, wissen, wie Anfragen von Ministern beantwortet werden. Das ist ein Frustrationsprogramm, das Sie hier für die Bevölkerung vorsehen, die viele Hürden auf sich nimmt und dann ähnliche Antworten bekommen wird wie wir, nämlich: Kann ich nicht beantworten. Zu Frage 2: Nein. Der Verwaltungsaufwand ermöglicht es mir nicht, zu antworten. Oder: Lesen Sie in einer Anfragebeantwortung aus Deutschland nach! Und vieles mehr; da könnten wir jetzt ei­ne ganze Latte anführen. (Beifall bei den Grünen.)

Aber darüber muss man ohnedies einmal gesondert sprechen, wie hier mit den Inter­pellationsrechten der ParlamentarierInnen umgegangen wird.

Also diese BürgerInnenanfrage bekommt von uns ein klares Nein. Das ist längst nicht mehr zeitgemäß. Das ist von einer paternalistisch-demokratischen Grundhaltung ge­prägt. meinparlament.at, meineabgeordneten.at, das funktioniert viel unkomplizierter, und die Leute bekommen dort auch Antworten. Warum sollen sie das auf sich nehmen und zehntausend Unterschriften sammeln?

Aber es ist natürlich auch eine Frage der Transparenz, die man hier einführen könnte, und da haben wir Grüne letzte Woche auch einen ganz klaren Vorstoß gemacht. Es ist auch zeitgemäß, in einem demokratischen Staat Transparenz von sich aus walten zu lassen und nicht erst darauf zu warten, dass man gefragt wird. Das heißt: ein wirkliches Informationsfreiheitsgesetz, das zum einen beinhaltet, dass sämtliche behördlichen Stücke, bei denen es möglich ist, zur Verfügung gestellt werden, leicht auffindbar, und


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