Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 247

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die Möglichkeit einer vereinfachten Auskunftserteilung, ohne dass man die Amtsver­schwiegenheit als Bollwerk zwischen sich und die BürgerInnen stellen muss.

Ja, die Diskussionen, die wir zur direkten Demokratie und vor allem zur dreistufigen Volksgesetzgebung geführt haben, die auch wir vorschlagen, beinhalten natürlich viele Punkte, die man skeptisch beäugen kann und die auch diskutiert werden müssen: die Frage der Parteienlandschaft, die Frage, wer sich solche Volksbegehren leisten kann, und natürlich auch die Frage, in welchem Spannungsfeld eine derartige Volksgesetz­gebung zu dem gewählten Parlament und zu einer Regierung, die Entscheidungen tref­fen soll, steht.

Aber wenn Sie dann in der Arbeitsgruppe sitzen, Frau Präsidentin Prammer, Herr Klub­obmann Cap und Herr Klubobmann Kopf, und sagen, da seien noch so viele Fragen offen, die müssten einmal diskutiert werden, dann muss ich Ihnen sagen: Wir sind seit fast einem Jahr in dieser Arbeitsgruppe gesessen, diese Fragen standen zu Beginn schon fest, die hätten wir ein Jahr lang diskutieren können, wir hatten ein Hearing, bei dem viele ExpertInnen ihre Meinung kundgetan haben – und es ist nichts weiterge­gangen, weil nichts weitergehen sollte. Also Sie können sich hier nicht darauf ausre­den, dass wir noch Zeit brauchen.

Wir können noch eine Enquete-Kommission machen und noch Tausende Arbeitsgrup­pen einsetzen, aber es wird diesen Vorschlägen so gehen wie der Verwaltungsreform, die seit Jahrzehnten in den Kisten schlummert, und irgendwann einmal wird es dann halt so weit sein, dass es einen Druck von außen geben muss, damit hier etwas wei­tergeht.

Da gibt es auch einen spannenden Vorschlag von den Initiativen. Die Demokratieinitia­tiven haben vorgeschlagen: Na gut, wenn die ParlamentarierInnen nicht über ihre Ei­geninteressen als ParteipolitikerInnen springen können, dann machen wir eine Bürge­rInnenversammlung, wo nach bestimmter repräsentativer Zusammensetzung ein Vor­schlag erarbeitet wird. Das Parlament kann ja dann einen Gegenvorschlag oder meh­rere Gegenvorschläge erarbeiten. Und dann lassen wir darüber das Volk abstimmen.

Das finde ich durchaus begrüßenswert. Es wäre spannend, was da an Vorschlägen kommt, weil wir alle nicht wirklich wissen, wie viele Menschen sich beteiligen würden. Die Volksbefragung zur Wehrpflicht hat gezeigt: Sobald eine Aussicht besteht, dass das Ergebnis für verbindlich erklärt wird – das wurde ja dann auch in den Nachbefra­gungen angegeben –, ist das durchaus ein Motivator für die Menschen, hinzugehen – und das muss man ernst nehmen.

Man muss aber auch ernst nehmen, darüber nachzudenken, wie denn die Fragestel­lungen zustande kommen. Das haben wir heute auch schon diskutiert rund um die Wehrpflichtdebatte. Auch hier könnte man sich ein Procedere überlegen, dass eben nicht dann in einzelnen Parteikämmerchen vereinbart wird, was abgefragt wird, son­dern dass wir hier wirklich einen demokratischen Weg der Beteiligung beschreiten, wel­che Fragen vorgelegt werden.

Also das, was Sie hier jetzt als Demokratiepaket vorgelegt haben, ist weit entfernt von einem Demokratiepaket, wie wir es uns vorstellen. Das kann im Moment noch über­haupt nicht unsere Zustimmung finden, aber es ist natürlich gute demokratische Kultur, sich Verhandlungen nicht zu verschließen. Wir haben jetzt eine Begutachtungsfrist von sechs Wochen, wo ich hoffe, dass viele Menschen, viele Initiativen sich beteiligen wer­den. Wir werden wieder ein ExpertInnen-Hearing haben. Dann wird es darum gehen, das zu verhandeln, und dann werden wir sehen, ob Sie die zwei Drittel hier im Haus zusammenbekommen oder nicht.

Aber eine Reform, wie wir uns das vorstellen, ist das nicht. (Beifall bei den Grünen.)

22.06

 


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