Darüber hinaus muss durch eine Wiedereinführung der Zweckbindung der Gelder der Wohnbauförderung der Wohnbau vor diesen Landeshauptleuten geschützt werden.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
Dringliche Anfrage
1. Auf welche Weise und mit welchem Ergebnis wurde die Gebarung der für das Land Niederösterreich eingerichteten Investmentfonds „NOE I“ (AT0000497185), „NOE 2“ (AT0000637467), „NOE 3“ (AT0000496310) und „NOE IV“ (AT0000A05D45) durch die Finanzmarktaufsicht geprüft?
2. Zu welchem Ergebnis kam die FMA bei etwaigen Prüfungen der genannten Investmentfonds NOE I, NOE 2 und NOE 3 hinsichtlich Performance, Risikograd der Veranlagungen und Inanspruchnahme von Briefkastenfirmen und Offshore-Zentren?
3. Gemäß §16 (2) FMABG ist die Finanzministerin berechtigt, seitens der FMA Auskünfte über alle Angelegenheiten der Finanzmarktaufsicht zu verlangen. Haben Sie derartige Auskünfte über die wenig ertragreichen – und somit zum Gesamtverlust beitragenden – Veranlagungen dieser Fonds eingeholt?
a. Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?
b. Wenn nein, warum nicht?
4. In welcher Form haben Sie sonst ihre Aufsichtsfunktion gemäß §16 (1) FMABG gegenüber der FMA im Zusammenhang mit den niederösterreichischen Fonds sichergestellt?
5. Ist es angesichts der Erkenntnisse des Rechnungshofes über die wenig ertragreichen – und somit zum Gesamtverlust beitragenden – Veranlagungen in diesen Fonds und den außerordentlich hohen Anteil alternativer Investments darin zu Sonderprüfungen nach §16 (4) FMABG durch die Finanzmarktaufsicht gekommen?
a. Wenn ja: wann haben diese stattgefunden und was war das Ergebnis dieser Sonderprüfungen?
b. Wenn nein, warum haben Sie als zuständige Finanzministerin im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht keine Sonderprüfung der FMA in Auftrag gegeben?
6. Welche Schritte haben die Ihrem Ressort zugeordneten Dienststellen bisher unternommen, um die Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft im Zusammenhang mit der Hypo Niederösterreich und den Geschäften der Hypo Niederösterreich und der FIBEG in Irland, den Cayman Islands und anderen Steueroasen und den damit verbundenden Vorwurf der Untreue und Bilanzfälschung zu unterstützen?
7. Wurden Ihrem Ressort, der Finanzmarktaufsicht oder der Österreichischen Nationalbank mittlerweile die vollständigen Rechenschaftsberichte gem. § 49 InvFG über die genannten Investmentfonds übermittelt?
8. Falls ja: Wann werden Sie diese dem Nationalrat zur Verfügung zu stellen?
9. Falls nein: was werden Sie unternehmen, um eine vollständige Information der zuständigen Kontrollbehörden über die Gebarung dieser wirtschaftlich aus öffentlichen Mitteln gespeisten Investmentfonds zu erreichen?
10. Können Sie versichern, dass mit der dem Nationalrat vorgelegten gesetzlichen Regelung betreffend das so genannte „Spekulationsverbot“ inklusive der dazugehörigen Art 15a-Vereinbarung künftig ein weiterer „Fall Niederösterreich“, also die Spekulation durch Veräußerung und Wiederveranlagung von Forderungen aus Wohnbauförderungsdarlehen, ausgeschlossen ist?
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