11. Ist es zutreffend, dass sich durch das Vorgehen des Landes Niederösterreich im Jahr 2001 (Verkauf der Forderungen an die Blue Danube Loan Funding GmbH bei gleichzeitiger 0Übernahme der Haftung für die Tilgung der Wohnbaudarlehen und eine von der BDLF emittierte Anleihe über 2,59 Mrd Euro) der Schuldenstand des öffentlichen Sektors in Österreich um eben den Betrag der Anleihe erhöhte?
12. Welche Auswirkungen hatten diese Vorgänge in Niederösterreich auf den Maastrichtsaldo und den Maastricht-Schuldenstand der Republik Österreich?
13. Mit ein Motiv für den Verkauf (bzw. in wirtschaftlicher Sicht: die Belehnung) von Beteiligungen des Landes Niederösterreich im Jahr 2005 („Tranche III“) waren „steuerliche Vorteile“: von den jährlich aus den Beteiligungen erzielten Dividenden sollten die Kosten (Zinsen) der übernommenen Fremdfinanzierung abgezogen und so die KöSt-Belastung reduziert werden. Gleichzeitig sollten die Erträge aus den Veranlagungen aufgrund der Ausgestaltung als Genussrechte -und damit der Nutzung einer Steuerlücke - KESt-befreit bleiben. Welche steuerlichen Mindereinnahmen sind dem Bund aus dieser Transaktion des Jahres Niederösterreich seit dem Jahr 2003 bis heute insgesamt entstanden?
14. Welchen budgetären Mehrbedarf erwarten Sie für das Wohnbauförderungssystem für die Jahre 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019 und 2020 aufgrund des Umstandes, dass nach der Aufgabe großer Teile des Vermögensbestandes der Wohnbauförderung in den letzten Jahren die ausreichende Deckung des Wohnbauförderungssystems mehr als fraglich erscheint?
15. Hat Ihnen der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten mitgeteilt, in welcher Höhe in den nächsten Jahren Finanzmittel aufgebracht werden müssen, um das Niveau der Wohnbauförderung zu sichern?
a. Wenn ja, wie hoch ist seiner Meinung nach der zusätzliche Finanzierungsbedarf aus öffentlichen Mitteln in den kommenden Jahren?
16. Welcher Gesamtbetrag wurde seit der Aufhebung der Zweckbindung der Wohnbaumittel durch die Finanzausgleichsgesetze 2001 (Rückflüsse) und 2008 insgesamt dem System der Wohnbauförderung entzogen?
In formeller Hinsicht wird die dringliche Behandlung gemäß § 93 Abs.2 GOG verlangt.
*****
Präsident Fritz Neugebauer: Ich erteile Herrn Abgeordnetem Mag. Kogler als erstem Fragesteller zur Begründung der Anfrage, die gemäß § 93 Abs. 5 der Geschäftsordnung 20 Minuten nicht überschreiten darf, das Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.
13.08
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren, auch auf der Regierungsbank! – Apropos Regierungsbank (Die Regierungsmitglieder haben bis auf Bundesministerin Dr. Fekter die Regierungsbank verlassen.) – Vielleicht gelingt es uns doch noch, aus dieser Sondersitzung, die ja ursprünglich anlässlich einer Regierungserklärung veranstaltet wurde, etwas Brauchbares und Vernünftiges zu machen. Das wird der erste Auftrag hier sein.
Ich werde Ihnen erklären, was die Europapolitik, die niederösterreichischen Spekulationsverluste und die Rolle der ÖVP miteinander zu tun haben.
Wir werden der Frage nachgehen, ob Salzburg und Niederösterreich so ohne Weiteres vergleichbar sind oder was genau nicht vergleichbar ist. Wir werden der Zertrümmerung des Systems der österreichischen Wohnbauförderung nachgehen und der Frage,
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite