Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll190. Sitzung / Seite 98

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für ein bisschen Körberlgeld, das man sich erwartet. Das soll in Zukunft nicht mehr möglich sein.

Zweiter Grundsatz: mehr Transparenz. Es muss Berichte geben an die jeweiligen Ent­scheidungsträger, an die Landtage, an die Gemeinderäte, an den Nationalrat, an bei­spielsweise auch den Staatsschuldenausschuss, an die Statistik Austria. Dieses Ver­heimlichen dessen, was man da „aktives Finanzmanagement“ nennt, ist nicht mehr zeit­gemäß.

Als Drittes braucht es dazu dann auch eine strategische Planung und Berichte darüber, wie das Schulden- und Liquiditätsmanagement abzuwickeln ist. Es kann nicht sein, dass man eine „Loch auf, Loch zu“-Politik betreibt, je nach Börsensituation. Das ist mit Steuergeld nicht opportun!

Und zum Vierten gilt es Unvereinbarkeiten auszuschließen: Vieraugenprinzip, Sechs­augenprinzip, Trennung von jenen, die die Finanzentscheidungen treffen, und jenen, die die Kredite aufnehmen, und als Drittes dann Trennung von der Buchhaltung. Dass das in Salzburg alles in einer Person vereinigt war, konnte eigentlich erst zu diesem Schlamassel führen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben diese Grundsätze im Detail ver­ankert und dann auch mit einem Sanktionsmechanismus versehen, in Anlehnung an den Stabilitätspakt, den wir ja mit den Ländern schon haben.

Herr Kogler, Sie erachten das nicht als wertvoll, dass wir uns mit den Ländern geeinigt haben. Sie, die Grünen, und auch die Freiheitlichen und das BZÖ waren ja damals massivst dagegen, dass wir die Schuldenbremse in die Verfassung schreiben. Da blieb uns ja gar nichts anderes übrig, als mit den Ländern einen Staatsvertrag zu schließen. Und wir haben Staatsverantwortung übernommen, was man von Ihnen hier nicht sagen kann. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir standen beim Spekulationsverbot vor derselben Situation: Staatsverantwortung rasch zu übernehmen, und daher haben wir eine Artikel-15a-Vereinbarung geschlos­sen. Gott sei Dank – Gott sei Dank! – ist jetzt die Opposition wesentlich gesprächsbe­reiter und verhandeln wir. Im Hinblick auf die Situation Gemeinden und Städte und de­ren Gesellschaften, dass die auch mit im Boot sind, brauchen wir ja eine Verfassungs­bestimmung, und ich hoffe, dass diese zustande kommt.

Bei der Finanzierung und der Veranlagung sollen in Zukunft alle vermeidbaren Risiken ausgeschlossen werden, und dort, wo es Risiken gibt, müssen sie minimiert be­ziehungsweise abgemindert werden. Außerdem ist es verboten – und das soll auch in die Verfassung geschrieben werden –, mit Schulden Spekulationen zu betreiben. Ver­anlagungen und Spekulation mit Schulden sind unzulässig! Das Credo muss für alle lauten: Zuerst die Schulden abbauen und dann, wenn noch Geld übrig ist, risikomini­mierend, insgesamt konservativ veranlagen.

Was schon seit Jahren Standard für den Bund ist, gilt dank dem Spekulationsverbot in dieser Artikel-15a-Vereinbarung nunmehr auch für Länder, Städte und Gemeinden. De­rivate, also Finanzprodukte, können nur noch eingesetzt werden, wenn sie das schon vorhandene Risiko reduzieren. Kein Derivat ohne Grundgeschäft, um dieses abzusi­chern. Ein Derivat aufgrund eines Grundgeschäftes, um den vermeintlichen Gewinn zu hebeln, wie das in manchen Kommunen passiert ist, verstärkt ja das Risiko, und das soll verboten werden. Um das Risiko abzumindern, können Derivate auch in Zukunft sinnvoll sein.

Wir haben strenge Sanktionen für die Spekulationssünder festgeschrieben, 15 Prozent des regelwidrig eingesetzten Geldes wird an die Partner ausgeschüttet, wenn es zu ei­nem Verstoß kommt. Als Schiedsgremium haben wir das Koordinationskomitee, das sich beim Stabilitätspakt bewährt hat, eingesetzt.

 


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