telmaterie, und das sich am Donnerstag im Budgetausschuss wiederfinden soll, nicht verhindern. Warum? Weil das keine klassischen Kreditaufnahmen sind. Das haben jetzt hoffentlich die meisten verstanden. Und es geht aus diesen 15a-Verträgen, die Sie so sehr hochhalten, die immer nur ein Unglück für die Republik waren (Bundesministerin Dr. Fekter: Stimmt ja nicht!), nicht hervor, dass diese Vorgänge erfasst sind. Schlimmer noch: Alles, was nicht durch die Verfassung verboten wird – und da sind nur die Kreditaufnahmen gemeint –, darf via 15a-Vertrag jedes Bundesland in eigenen Gesetzen, dann in eigenen Richtlinien, in eigenen Kommissionen und Expertengruppen selber wieder festlegen. Und jetzt sind wir so weit, dass St. Pölten selber wieder festlegen wird in seiner Richtlinienkompetenz, was Spekulation ist und was nicht – sofern kein Kredit aufgenommen wurde.
Und es wurde kein Kredit aufgenommen, sie haben spekuliert mit Milliarden, sie haben verloren – und die wollen das weiter tun! Die sind ja uneinsichtig! Das erklären sie Ihnen ja jeden Tag: Wir haben einen Gewinn gemacht! – Orwell’sche Sprachverdrehung! Sie wollen es nicht verhindern, aber der Bevölkerung einreden, ein Spekulationsverbot zu machen. Das geht nicht! Irgendwann muss in Niederösterreich auch einmal Schluss sein mit der Verhöhnung der SteuerzahlerInnen und mit der Schädigung der Wohnungssuchenden. (Beifall bei den Grünen.)
13.29
Präsident Fritz Neugebauer: Zur Beantwortung der Anfrage hat sich Frau Bundesministerin für Finanzen Dr. Fekter zu Wort gemeldet. Die Redezeit soll 20 Minuten nicht überschreiten. – Bitte.
13.30
Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Sehr geehrter Herr Präsident! Werter Herr Staatssekretär Schieder! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zuseher auf der Galerie und an den Fernsehschirmen! Hohes Haus! Vorige Woche haben wir im Finanzministerium einen Staatsvertrag zwischen dem Bund, den Ländern, dem Städtebund und dem Gemeindebund unterzeichnet, denn es muss ein für alle Mal Schluss sein mit den riskanten Geschäften der Gebietskörperschaften. Das ist mir ein großes Anliegen. Daher haben wir über die Weihnachtsfeiertage rasch gearbeitet und erstens ein bundesweites Gesetz für die strengeren Auflagen vorbereitet, zweitens den Staatsvertrag vorbereitet, drittens eine Staatszielbestimmung legistisch formuliert und dem Hohen Haus vorgelegt. Und viertens habe ich eine Weisung gegeben, dass die OeBFA ihre Verträge mit den Ländern strenger kontrolliert.
Wir haben ausgesprochen rasch gehandelt und inhaltlich, glaube ich, über weite Strecken dem Spekulieren Einhalt geboten. Es ist der 15a-Vertrag, dieser Staatsvertrag, das Herzstück dazu. Einheitlich und umfassend haben wir definiert, was in Zukunft nicht mehr geht. Wir haben damit der Spekulation mit hart erarbeitetem Steuergeld einen Riegel vorgeschoben. Und das ist nicht so zahnlos, wie Sie, Herr Kogler, das darstellen! Ganz im Gegenteil, ich glaube, dass alle Gebietskörperschaften nach den Vorkommnissen in Salzburg und nach den Troubles einiger Städte wie beispielsweise Linz und St. Pölten erkannt haben, dass sie in Wirklichkeit anders vorgehen müssen.
Steuergeld ist zu wertvoll, als dass man es zum Spekulieren auf den Finanzmärkten einsetzen darf. Bund, Länder und Gemeinden haben jetzt klare Regeln und mehr Transparenz geschaffen.
Nun zu den Grundsätzen für das Spekulationsverbot. – Erster Grundsatz: einheitliche Richtlinien für alle Risikoarten im Finanzgeschäft. Da geht es nicht nur um das Fremdwährungsrisiko, da geht es auch um das Liquiditätsrisiko, das Kreditrisiko, das Marktrisiko, das Risiko der Operationen generell. Meine sehr verehrten Damen und Herren, alle Risken sind zu vermeiden und nicht fahrlässig vielleicht doch in Kauf zu nehmen
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