Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll190. Sitzung / Seite 99

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Das Spekulationsverbot und die Berichtspflichten gelten für den gesamten Sektor Staat, also auch die ausgegliederten Gesellschaften. Der jeweils zuständige Gesetzge­ber, also je nach Gesetzgebungskompetenz der Nationalrat oder die Landtage, wird dieses allgemein gültige Spekulationsverbot umsetzen. Damit es auch für die Städte und Gemeinden gilt, ist ein verfassungsrechtliches Ermächtigungsgesetz notwendig. Ich ersuche den Verfassungsgesetzgeber, diesem Ermächtigungsgesetz die Zustim­mung zu erteilen.

Der Bund hat seine gesetzlichen Rahmenbedingungen schon vorgelegt. Sie liegen dem Hohen Haus vor und werden demnächst in den Ausschüssen beraten. Ich hoffe, dass der Verfassungsgesetzgeber sich auch bereit erklärt, die einfachgesetzlichen Re­gelungen zu ergänzen.

Geld vom Bund gibt es in Zukunft nur mehr bei strenger Einhaltung aller Auflagen. Wir haben festgelegt, dass Mittel des Bundes über die Österreichische Bundesfinanzie­rungsagentur nur mehr den Ländern und anderen Rechtsträgern zur Verfügung gestellt werden dürfen, wenn hinsichtlich der Verwendung dieser Mittel die gleichen strengen Auflagen erfüllt werden, die bisher schon von der OeBFA im Zusammenhang mit Bun­desmitteln vertraglich vereinbart und angewendet wurden. Voraussetzung für das Tä­tigwerden der OeBFA ist unter anderem auch, dass ein Land diese Artikel-15a-Ver­einbarung bereits ratifiziert hat. Wir wollen damit darauf drängen, dass die Landtage diesen Staatsvertrag schnell ratifizieren, damit er zur Anwendung kommt.

Der Grundsatz der risikoaversen Vorgangsweise beinhaltet die Erkenntnis, dass ein völlig risikoloses Handeln zwar nicht zu hundert Prozent möglich ist, aber die notwendi­gerweise einzugehenden Risiken sind auf ein Mindestmaß zu beschränken. Risikoge­schäfte, die Steuergeld und Steuerzahler in Gefahr bringen, darf es in Zukunft nicht mehr geben. Mit laufendem Controlling und mehr Transparenz schaffen wir darüber hi­naus mehr Sicherheit.

Bund, Länder und Gemeinden haben nach dem Finanzskandal in Salzburg schnell ge­handelt. Gemeinsam haben wir uns zu einer strengen und lückenlosen Regelung ent­schlossen. Die Ereignisse haben das Vertrauen der Menschen schwer erschüttert, denn die Menschen verlassen sich darauf, dass wir mit ihrem hart erarbeiteten Steuer­geld sorgsam umgehen. Ich bin überzeugt davon, dass wir mit diesem umfassenden Maßnahmenpaket das in uns gesetzte Vertrauen wieder stärken werden.

Die Länder haben bewiesen, dass sie hier staatstragend mitziehen. Alle Länder, also auch Niederösterreich, haben sich zu diesen strengen Regeln bereit erklärt. (Abg. Mag. Kogler: Die leugnen ja bis zum Schluss!) Daher wird es diese Spekulationen in den Bundesländern nicht mehr geben. (Abg. Mag. Kogler: Die sind ja Wiederholungs­täter!)

Wie schon bei der Schuldenbremse haben wir und unsere Vertragspartner, nämlich Länder, Gemeindebund und Städtebund, bewiesen, dass wir gemeinsam die richtigen Schritte setzen. Die Bundesregierung hat auch eine Änderung der Finanzverfassung vorgelegt, die das Spekulationsverbot mit den vorhin erwähnten Grundsätzen in der Fi­nanzverfassung verankert.

Hiefür ist eine Verfassungsmehrheit und damit die Zustimmung zumindest einer Op­positionspartei notwendig. Ich bedanke mich für die bisher sehr konstruktiv verlaufen­den Gespräche. Insbesondere auch die Freiheitliche Partei hat signalisiert, dass sie ei­ner derartigen Verfassungsbestimmung ihre Zustimmung erteilen möchte. (Abg. Stra­che: Da gibt es noch einiges umzusetzen von unseren Forderungen, die noch nicht er­füllt sind!)

Dass die Grünen zuerst den Verhandlungstisch verlassen haben, aber jetzt wieder zurückkehren, werte ich auch als positives Zeichen. Ich bin zuversichtlich, dass es hier


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