Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll191. Sitzung / Seite 31

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untersucht haben. Und da kann man schon feststellen: 0,5 Prozent der Proben waren gesundheitsschädlich, aber 4 Prozent waren irreführend. Das heißt, ein großes Aus­maß betrifft Fälle, wo Konsumentinnen und Konsumenten auch getäuscht werden. Festzustellen ist aber auch, dass diese Raten im Vergleich zum vorhergehenden Jahr zurückgegangen sind.

Ich habe eingeführt, dass auch die AGES öffentlich informieren muss, wenn Lebens­mittel gesundheitsschädigende Inhaltsstoffe haben. Das war vorher nicht der Fall.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Lebensmittelpolizei überwacht in Österreich risikobasiert. Und eines muss uns deutlich werden und auch klar sein: Qualität muss man erzeugen. Mit Kontrollen erreicht man Qualität nicht. Wir müssen sicherstellen, dass die Unternehmerinnen und Unternehmer, die Produkte in Verkehr bringen, diese nur in bester Qualität herstellen. (Beifall bei der SPÖ.)

Wenn Skandale auffliegen, dann liegt es daran, dass die Überwachung besser gewor­den ist, dass die Analysen genauer geworden sind. Und sie zeigen, dass man sich nicht ausruhen kann. Wir werden uns auch ganz sicher nicht ausruhen, sondern wir arbeiten daran, dass wir die Sicherheit weiter optimieren. Das bedarf vor allem einer Modernisierung der Kontrollsysteme auf europäischer Ebene, auch in Österreich, denn eines muss klar sein: Wir haben globale Warenströme, und wenn wir globale Waren­ströme haben, dann können wir diese nicht durch eine regionale Kontrolle überwachen. (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Warum nicht?) Der aktuelle Etikettenschwindel zeigt auf (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Das ist Betrug, nicht ein „Schwindel“! Das ist groß angelegter Betrug!), und das wird deutlich, dass es einfach zu lange dauert, bis man die Warenströme nachvollziehen kann, sodass man die Verursacher findet.

Das europäische Lebensmittelrecht, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist in Europa harmonisiert, der Markt ist harmonisiert. Wir brauchen europäische Antworten! Wir brauchen eine elektronische Rückverfolgungsdatenbank – sie ist ein Gebot der Stunde –, damit der Weg vom Rohstoff zum Endprodukt dokumentiert werden kann.

Wie ist es derzeit? – Derzeit ist es so, dass jeder Produzent den Behörden den Zulieferer nennen muss und ihnen bekannt geben muss, wohin er ein Produkt verkauft hat. Bei einer Kette von bis zu 14 Verkäufen dauert es Tage, bis das nachvollziehbar ist. Mit dieser Zettelwirtschaft muss aufgehört werden. Wir brauchen jetzt eine europa­weite Datenbank, die das digital sicherstellen kann. Ich habe das auch mehrmals der Europäischen Union mitgeteilt, ich habe das neuerlich dem neuen Kommissar mitgeteilt, damit wir eine rasche Rückverfolgungsmöglichkeit haben und damit eine rasche Reaktionsfähigkeit auch dazu beträgt, dass Schwindel und Betrug aufgeklärt werden können.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn man rasch handeln kann, schützt man auch die vielen – und beim Großteil handelt es sich um solche – österreichischen Betriebe, die redliche Qualität erzeugen und die redliche Unternehmen sind, auch in der Fleischbranche. Es leiden alle darunter, dass ein paar Schwindel betreiben. (Ruf beim BZÖ: Betrug!) Wenn wir eine europäische Datenbank haben, kann auch der zeitliche Aufwand von Kontrollen reduziert werden, und wir brauchen nicht Zettel zu sortieren, sondern wir können das tun, was wir wollen, nämlich die Kontrollfrequenzen im Sinne der Sicherheit erhöhen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein bisschen etwas zur Europäischen Union: Wir haben in der Verbraucherinformationsverordnung eine Ausweitung der Herkunfts­kennzeichnung gefordert. Verbraucher wollen wissen, was in ihren Produkten drinnen ist. Ich habe bei der Diskussion und bei der Durchsetzung der Herkunftskennzeichnung in den Verhandlungen zur Verbraucherinformationsverordnung immer gefordert, dass wir da Verbesserungen setzen. Es ist gelungen, dass die Herkunftskennzeichnung von


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