Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll191. Sitzung / Seite 32

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Fleisch in Rohprodukten umgesetzt worden ist. Wir haben 2010 durch Österreich eine Entscheidung zustande gebracht. Es ist uns auf Ebene der Europäischen Union leider nicht gelungen, dass wir das auch auf verarbeitete Produkte ausweiten. Ich verhehle nicht, in der Europäischen Union gibt es viele, viele Bremser. Es gibt Bremser, die hier gegen die österreichische Position aufgetreten sind. Es ist trotzdem gelungen, bei Fleisch die Herkunftskennzeichnung sicherzustellen. (Beifall bei der SPÖ.)

Uns haben Länder wie Portugal, Italien, Frankreich, Griechenland unterstützt. Wenn ich die Diskussion jetzt höre, gehe ich davon aus, dass dieser Skandal auch dazu beitragen wird, dass Deutschland vielleicht seine Position ändert, und ich denke, dass es zu einem Umdenken in der Europäischen Union kommen wird. Ich werde jedenfalls bei meiner Linie bleiben, für einen Ausbau der verpflichtenden Herkunftskenn­zeich­nung einzutreten und dafür zu kämpfen, und ich habe das – ich habe es schon ange­sprochen – erneut auch so vor.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Tarnen und Täuschen darf kein Kavaliers­delikt sein. Da ist auf Ebene der Europäischen Union einiges zu tun, da ist aber auch in Österreich einiges zu tun. Daher werde ich dem Parlament, Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, vorschlagen, die Strafen im Lebensmittelrecht zu verän­dern, zu verbessern. Ich möchte, dass die Höchststrafen auf Etikettenschwindel von 20 000 € auf 50 000 € angehoben werden. Aber ich sage es auch ganz deutlich: Die bisher verhängten Strafen sind ein Hohn. Wir wollen höhere Strafen, und wir wollen auch jedenfalls bei Wiederholungstätern Mindeststrafen einführen.

Ich möchte, vor allem, was die Straftatbestände betrifft, dass wir uns an das Arznei­mittel­recht anpassen, dass wir dann, wenn Lebensmittel verfälscht werden, auch wieder gerichtliche Strafen einführen. Wir hatten das bis 2006. Ich bin dafür, dass wir diese Strafen wieder erhöhen. Fälschen und systematisches Tricksen, um Kosten zu sparen, um Gewinne zu machen, meine sehr verehrten Damen und Herren, darf sich nicht auszahlen. Daher werde ich auch dafür eintreten, dass es eine Abschöpfung des Gewinnes, des unredlich erworbenen Gewinnes gibt. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Unser Kontrollsystem ist gut, es ist aber ausbaufähig. Vor allem müssen wir, damit wir im 21. Jahrhundert ankommen, ein paar Veränderungen setzen. Sie haben ja einen Auftrag gegeben, wie wir die Lebens­mittelüberwachung auf zukunftsfähige Beine stellen können. Da geht es darum, eine Optimierung des Ressourceneinsatzes zu machen, zum Beispiel dass Profis die Spezialaufgaben übernehmen. Das bräuchte ein Bundesamt für Lebensmittel. Wir bräuchten auch eine schnelle Eingreiftruppe für rasches Handeln im Akutfall, eine sogenannte Krisen-Task-Force. Aber das braucht eine Verfassungsänderung, und diese Verfassungsänderung kann nur in diesem Haus beschlossen werden. (Abg. Dr. Moser: Na machen Sie es! Legen Sie es vor!)

Was wir zur Verbesserung der Kontrolle auch tun können, ist, dass wir einen Datenverbund aufbauen, eine Vernetzung aller Untersuchungsstellen. Zum Beispiel wissen die Lebensmittelbehörden nicht, was sich auf der Ebene der Futtermittel tut. Es wissen zum Beispiel die Lebensmittelbehörden nicht, was bei der Grundwasserprüfung stattfindet, und damit können die Trinkwasserbehörden mit diesen Informationen nichts tun.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das bedeutet, dass es eine Verfassungs­änderung geben muss, dass man hier einen Schritt setzen muss, weil die öster­reichischen Bundesländer nicht bereit sind, einen Schritt weiter zu gehen. Aber vielleicht trägt dieser Skandal auch dazu bei, dass man da einen Schritt weiter geht. Ich gebe nämlich diesbezüglich nicht auf, weil ich überzeugt bin, dass nichts so erfolgreich ist wie eine Idee, deren Zeit gekommen ist.

 


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