Ich glaube einfach nicht, dass das Bruno Kreisky in den siebziger Jahren gemeint hat, als er die Pendlervergütung für Bauarbeiter, die in die Ballungszentren fahren müssen, erfunden hat. Da hat er damals sicherlich nicht gewusst, dass seine Genossen 40 Jahre später im Parlament eine Regelung mit dem Grundsatz beschließen werden (Abg. Mag. Kogler: Der Arbeiter muss den Gürtel enger schnallen?!): Die, die mehr verdienen, sollen künftig eine höhere Pendlerförderung bekommen. – Das hat er damit sicherlich nicht gemeint, der Bruno Kreisky.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ihr da so unkritisch seid. Da war sogar der Kollege Klikovits, ein ÖAABler, kritisch. Er hat zwar nicht gesagt, was er wirklich gemeint hat, aber er hat gesagt: Jedes Gesetz kann Schwächen haben. – Da hat er sich schon herumgedrückt um die Kritik, die natürlich zu spüren war. Die Sozialdemokratie, Silhavy, Rudas, feiern das ab, als wäre das jetzt der neue Weg der sozialen Gerechtigkeit. Wir nehmen hier zur Kenntnis, für euch ist das der Weg der sozialen Gerechtigkeit: Die Unteren, die weniger haben, bekommen weniger an Pendlervergütung, und die, die mehr haben, bekommen mehr. – Das ist das Prinzip der Sozialdemokratie, der sozialen Gerechtigkeit.
Ich halte noch einmal fest, dass es eine Deckelung der Pendlerpauschale gibt bei 60 Kilometer. (Abg. Wöginger: Das ändern wir gerade!) Das heißt, alle, die länger pendeln, die weiter fahren müssen, werden ein weiteres Mal bestraft. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Wöginger.) Alle, die mehr als 60 Kilometer pendeln, bekommen nicht mehr.
Ich halte weiter fest, dass der sogenannte Pendlereuro, der jetzt als das Allheilmittel verkauft wird, keine Direktförderung, sondern ein Absetzbetrag ist, der nicht einkommensunabhängig ist, sondern selbstverständlich einkommensabhängig, weil der Pendlereuro für all jene, die unter diese Einkommensteuergrenze von 12 500 € Einkommen fallen, nicht beantragt werden kann. Das heißt, er ist nicht für alle da. Er ist einkommensabhängig.
Ich halte fest, dass heute ein Tagespendler, der 75 Kilometer einfache Wegstrecke fährt und 1 000 € im Monat verdient, mit 400 € entlastet wird, und ein Tagespendler, der 5 000 € im Monat verdient, mit ganzen 1 586 € entlastet wird. – Das ist die soziale Gerechtigkeit? Das ist ein Riesenunterschied in der Entlastung? Das lasst ihr zu, dass einer, der 5 000 € verdient, über 1 500 € an Pendlerbeihilfe kassiert und einer, der 1 000 € verdient, nur 400 € bekommt? – Das ist doch eine himmelschreiende Ungerechtigkeit. Das ist in Wirklichkeit doch nicht zum Aushalten, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall beim BZÖ.)
Aber rechnen wir es weiter. Der mit 1 000 € hat zwar 400 € an Entlastung, darf aber keinen Pendlereuro beantragen, weil (Zwischenruf des Abg. Klikovits) er keinen Absetzbetrag bekommt. Der mit 5 000 €, der ohnehin schon 1 500 € Pendlerentschädigung bekommt, bekommt auch noch den Pendlereuro dazu, der bekommt bei 75 Kilometern, zweifacher Weg, auch noch 150 € dazu – wunderbar –, also noch einmal mehr. Der wird noch einmal belohnt, und der mit 1 000 € wird noch einmal bestraft.
Wenn man sich das jetzt anschaut und herunterrechnet: Der mit 1 000 € Verdienst und 400 € Entlastung ohne Pendlereuro, der hat – ich habe es vorher schon gesagt, ich sage es jetzt sehr korrekt – 3 307,50 € im Jahr reine Spritkostenbelastung. Ich mache es jetzt nicht so wie die Arbeiterkammer, die rechnet immer noch den Wertverlust des Autos hinein, das mache ich nicht. Wenn die reine Spritbelastung bei 3 307 € liegt minus 400 € an Vergütung, die er als Pendlerbeihilfe bekommt, keinen Pendlereuro, dann bleibt eine Gesamtbelastung, nur weil er zur Arbeit fahren muss,
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite