Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll191. Sitzung / Seite 144

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

eben bewegt, Schulden aufnehmen und dann zocken. Das gehört der Vergangenheit an. Es ist ein transparentes Liquiditätsmanagement abzuwickeln.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, nun zum vierten Prinzip. – Beim Spekulieren muss man vorweg ein Vier-Augen-, ein Sechs-Augen-Prinzip einführen, um klare Unvereinbarkeiten auszuschließen, um den Missbrauch hintanzuhalten. Dazu gehört auch die Trennung in personeller und organisatorischer Hinsicht von jenen, die die Finanzentscheidungen treffen, und jenen, die die Kredite aufnehmen, und dann noch dazu von jenen, die dann die Buchhaltung durchführen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben diese Grundsätze im Detail ver­handelt, in einer Artikel-15a-Vereinbarung verankert und mit einem Sanktionsmecha­nis­mus versehen – in Anlehnung an den Stabilitätspakt, den die Länder ja schon haben.

Bei der Finanzierung und der Veranlagung sollen in Zukunft alle vermeidbaren Risiken ausgeschlossen werden, und dort, wo es Risiken gibt, müssen sie minimiert bezie­hungsweise abgemildert werden.

Es ist außerdem verboten – und das soll in die Verfassung geschrieben werden –, mit Schulden Spekulationen zu betreiben. Darüber gibt es unter den Fraktionen Konsens.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gehört zum seriösen Arbeiten mit öffent­lichem Geld, dass zuerst die Schulden abgebaut werden müssen, und dann, wenn noch Geld übrig ist, ist dieses risikominimierend und insgesamt konservativ zu veranlagen.

Was schon seit Jahren für den Bund Standard ist, soll dank dem Spekulationsverbot in den unterschiedlichen Ausprägungen – nämlich im Staatsvertrag, im Gesetz über die Geschäfte mit der OeBFA, in den Verfassungsbestimmungen, in der Ermächtigung, dass wir auch die Gemeinden mit an Bord haben – in Zukunft für alle Bereiche gelten, auch für die ausgegliederten Bereiche, auch für jene Firmen, die der öffentlichen Hand gehören und die zum Sektor Staat zu rechnen sind.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin zuversichtlich, dass dieses Speku­lationsverbot hier im Hohen Haus nach noch weitergehenden Verhandlungen in der nächsten Plenarsitzung verabschiedet werden kann und damit auch das Parlament die 15a-Vereinbarung ratifiziert. Denn erst, wenn das Parlament und alle Landtage diesen Staatsvertrag ratifiziert haben, können die Länder wieder Geld bei der OeBFA aufnehmen. Die Gespräche, die hier im Hohen Haus zwischen den Klubs geführt werden, werden mit Sicherheit zu einem Konsens führen. Ich glaube, der Konsens, dass wir keine Spekulationen wollen, der ist ja spürbar; der Weg dorthin ist noch nicht zu Ende gegangen, da brauchen wir noch etwas Zeit. (Abg. Öllinger: Da waren Sie aber auch schon optimistischer! – Abg. Mag. Kogler: ... Steine in den Weg werfende Landeshauptleute ...!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Alle Vertragspartner, die bei diesen Verein­barungen dabei waren, haben bewiesen, dass sie verantwortungsvoll handeln. Sie haben gemeinsam die richtigen Schritte gesetzt. Die Länder waren sehr kooperativ und haben rasch zu einem Konsens gefunden. Und auch, wenn heute hier nur Wahlkampfgeplänkel zu hören war: Auch Niederösterreich war kooperativ und hat die 15a-Vereinbarung unterfertigt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, und nun zur Beantwortung der an mich gerichteten Fragen.

Zu den Fragen 1 bis 10 (Abg. Grosz: Ja!):

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite