Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll191. Sitzung / Seite 143

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Vor zwei Wochen haben wir im Finanzministerium einen Staatsvertrag zwischen dem Bund, den Ländern, dem Städtebund und dem Gemeindebund unterzeichnet, und alle haben sich darauf verständigt, dass Schluss sein muss mit Spekulationen mit Steuer­geld. Alle haben kooperativ daran gearbeitet, dass wir die Grundsätze verankern und dass es in Zukunft keine Spekulationen mehr gibt. Das ist auch mir ein großes Anliegen.

Wir haben über die Weihnachtsfeiertage rasch gearbeitet: erstens, ein bundesweites Gesetz für die strengeren Auflagen vorbereitet, zweitens, diesen Staatsvertrag mit den Ländern und Kommunen vorbereitet, drittens, eine Verfassungsbestimmung, eine Staatszielbestimmung legistisch formuliert und dem Hohen Haus vorgelegt. Viertens habe ich eine Weisung gegeben, dass die OeBFA ihre Verträge mit den Ländern strenger kontrolliert. Seit damals haben auch mehrere Verhandlungen in diesem Hohen Haus mit der Opposition stattgefunden, und ich bedanke mich für die sehr konstruktive Stimmung, die dort geherrscht hat, um zu einer Lösung zu kommen. Ich bin auch überzeugt, dass die weiteren Verhandlungen zu einer Lösung führen werden.

Wir haben rasch gehandelt und inhaltlich, glaube ich, über weite Strecken gute Ergeb­nisse erzielt. Dieser Staatsvertrag, das ist das Herzstück dazu. Einheitlich und umfas­send haben wir definiert, was in Zukunft nicht mehr geht. Gleichzeitig haben wir dann die Verfassungsbestimmung weiter ergänzt um die Grundsätze, die wir in der Artikel-15a-Vereinbarung schon festgelegt haben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Damit ist allen Parteien bewusst gewesen, dass Vorkommnisse, wie es sie in Salzburg gegeben hat, oder nach den Turbulenzen in einigen Städten wie beispielsweise Linz und St. Pölten, in Zukunft nicht mehr geschehen sollen und dass man anders vorgeht. (Abg. Dr. Jarolim: Bitte ein Mindest­maß an Objektivität!) Im Hinblick auf die Steuergeldverwendung ist es notwendig, dass man es nicht zum Spekulieren auf den Finanzmärkten verwenden darf. Und schon gar nicht darf man Schulden machen, um zu spekulieren.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Alle Bundesländer – alle, auch Salzburg, aber auch Niederösterreich, Wien, natürlich Vorarlberg, Tirol und Oberösterreich – haben sich dazu bekannt, dass neue Grundsätze betreffend das Spekulationsverbot ausgearbeitet wurden. Der erste Grundsatz umfasst alle Risikoarten. Es ist ein Irrtum, zu glauben, dass es nur um die Fremdwährungsrisiken geht oder dass es nur um die Zinsrisiken geht – die Zinsen waren eben vor zehn Jahren anders, als sie heute sind –, es geht auch um das Liquiditätsrisiko, das Kreditrisiko, das Marktrisiko, das operatio­nelle Risiko. Meine sehr verehrten Damen und Herren, alle Risiken sind von der öffentlichen Hand zu vermeiden, und es darf nicht fahrlässig ein Risiko in Kauf genommen werden, um sich ein Körberlgeld zu machen. Das soll in Zukunft nicht mehr möglich sein.

Der zweite Grundsatz ist mehr Transparenz. Es muss Berichte geben an die jeweiligen Entscheidungsträger, an die Landtage, an die Gemeinderäte, an den Nationalrat, an die Statistik Austria, aber auch an den Staatsschuldenausschuss. Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, zu dieser Transparenz gehört auch ein einheitliches Rechnungswesen, damit Vergleichbarkeit hergestellt werden kann. Es ist nicht mehr gerechtfertigt, auch nicht mehr zeitgemäß, dass man mit der Kameralistik gewisse Dinge einfach nicht publik macht, beispielsweise, wie in Salzburg passiert, beim aktiven Finanzmanagement. Das ist nicht mehr zeitgemäß. Gott sei Dank hat sich Salzburg schon bereit erklärt, das neue Rechnungswesen, so wie es der Bund kennt, auch zu übernehmen.

Als Drittes braucht es dann eine strategische Planung und Berichte darüber. Man kann nicht „Loch auf, Loch zu“ Finanzgeschäfte tätigen oder, je nachdem, wie die Börse sich


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