Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll191. Sitzung / Seite 234

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den, was die Zahlungsmoral betrifft, unglaublich aufwendige Rechnungsprüfungs­prozesse für in Wahrheit ganz kleine Aufträge über sich ergehen lassen mussten.

So ist aus meiner Sicht an diesem Gesetz ganz besonders wichtig, dass auch der Staat und sämtliche staatliche Institutionen gebunden sind, in angemessener, kurzer, maximal zweimonatiger Frist die Rechnungen zu begleichen. Das wird sehr viele kleine und mittelständische Unternehmen vor der Insolvenz bewahren oder zumindest sicher­stellen, dass sie sich nicht, wie so oft in der Vergangenheit, von einem übermächtigen Gegenüber, in Tirol sagt man, „herpressen“ lassen müssen. Es war nämlich nicht sel­ten so, dass dann gesagt worden ist: Okay, entweder du bist jetzt damit einver­standen, dass wir diese Abzüge von der Rechnung machen, dann können wir das gleich abschließen und es wird gleich gezahlt, oder du wartest eben länger auf dein Geld. Unter diesem Druck standen sehr viele gerade der kleinen Unternehmen in Österreich.

Ich bin daher sehr glücklich darüber, dass mit dieser neuen gesetzlichen Regelung hier eine Unterstützung gerade für die Klein- und Kleinstbetriebe in diesem Land geschaffen werden konnte. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

21.03


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Mag. Grossmann. – Bitte.

 


21.04.03

Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine hohe Zahlungsmoral schafft ein gutes Vertrauensverhältnis. Und ein gutes Vertrauensverhältnis ist die Grundlage für gedeih­liche wirtschaftliche Beziehungen und, auf ein Land, auf einen Wirtschaftsraum bezo­gen, auch eine Grundlage für das Vertrauen in den Standort. So gesehen ist dieses Zahlungsverzugsgesetz auch eine Maßnahme, um den Wirtschaftsstandort Österreich zu stärken, und, weil es sich um die Umsetzung einer EU-Richtlinie handelt, auch insgesamt eine Maßnahme, um den Wirtschaftsstandort Europa zu stärken.

Die inhaltlichen Details wurden von meinen Vorrednern und Vorrednerinnen eingehend erörtert, auch die wichtigen für Konsumentinnen und Konsumenten, Mieterinnen und Mieter getroffenen Ausnahmen. Mir geht es um das Ziel dieses Gesetzes, um die Hebung der Zahlungsmoral.

Gerade arbeitskräfteintensive Unternehmen leiden sehr oft in einem existenzbedro­henden Ausmaß unter Zahlungsverzügen ihrer Auftraggeber. Die Gehälter sind zu bezahlen, aber die Einnahmen fließen oft nicht im geplanten Ausmaß. Und durch die immer höhere Konzentration, etwa im Bereich des Handels, im Bereich der Handels­konzerne, im Bereich der Bauunternehmungen, wird der Druck auf kleinere Liefer­betriebe immer größer, und vor allem auch der Druck auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Und wenn zusätzlich zum extrem starken Preisdruck auch noch Zahlungs­verzögerungen kommen, dann braucht man sich nicht zu wundern, dass immer mehr Betriebe, gerade im Klein- und Mittelsegment, in die Insolvenz schlittern. Insofern ist dieses Gesetz daher ein Schritt in die richtige Richtung – wenn auch kein Allheilmittel, das ist natürlich auch ganz klar.

Ich habe im Justizausschuss im Rahmen der aktuellen Aussprache auch eine andere Form des Zahlungsverzugs zur Sprache gebracht, nämlich den Zahlungsverzug bei Unterhaltsleistungen, und das ist wohl die verwerflichste Form, Schulden zu machen. Das ist aber der traurige Alltag für viele Kinder in Österreich, dass ihnen oft das Nötigste zum Leben von den Unterhaltsverpflichteten vorenthalten wird. Da haben wir in Österreich ein sehr lückenhaftes System, nämlich das Unterhaltsvorschusssystem. Hier wäre es dringendst notwendig, dieses in ein Unterhaltssicherungssystem umzu-


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